Der Wahrheit verpflichtet
23. Oktober 2025 - Redaktion 2

Die stille Entmachtung – Wie ein EU-Abkommen die Schweizer Eigenständigkeit aushebeln könnte

Redaktion
Die Schweiz steht an einem Wendepunkt. Das geplante institutionelle Abkommen mit der EU verspricht Stabilität und Marktintegration – doch im Kleingedruckten lauert eine juristische Dynamik, die die Bundesverfassung an ihre Grenzen führen könnte. Wer die Details nüchtern betrachtet, erkennt: Hier geht es nicht um Kooperation, sondern um Machtverlagerung.

Ein juristisch-strenger Gedankengang den die HOCH2-Redaktion mit Hilfe eines Gesprächs mit ChatGPT aufgeschlüsselt hat, zeigt eindringlich, wie schnell ein völkerrechtlicher Vertrag zur schleichenden Selbstaufgabe eines souveränen Staates werden kann. Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse daraus herauskristallisiert und aufbereitet.

Der Kern des Schweizer Systems

Die Bundesverfassung ist kein Symbol, sondern die tragende Säule des schweizerischen Staatswesens. Sie legt fest: Alle staatliche Gewalt geht vom Volk aus. Bundesrat, Parlament, Justiz – sie alle handeln im Auftrag und unter Kontrolle der Verfassung. Diese Ordnung ist nicht zufällig so konstruiert. Sie schützt die Schweiz davor, dass sich Macht konzentriert oder fremde Interessen über nationale bestimmen. Kurz gesagt: Die Souveränität ist kein politischer Luxus, sondern das Herz der Demokratie.

Das geplante EU-Abkommen – mehr als ein Vertrag

Das neue institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird von den meisten Parteien als «Modernisierung» verkauft. Doch bei genauer Betrachtung enthält es Mechanismen, die tief in die schweizerische Rechtsordnung eingreifen würden:

  • Dynamische Rechtsübernahme – neue EU-Gesetze würden automatisch oder zeitnah in der Schweiz gelten.
  • Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – bei Streitfällen entscheidet letztlich eine ausländische Instanz.
  • Nur fakultatives Referendum – kein obligatorischer Volksentscheid über ein Abkommen, das faktisch Verfassungsrang hätte.

Was im ersten Moment nach Pragmatismus klingt, ist also in Wahrheit eine schrittweise Verlagerung der Rechts- und Entscheidungshoheit.

Verfassungslogik vs. Völkerrecht

Gemäss der Bundesverfassung dürfen internationale Verträge die innere Ordnung der Schweiz nicht aufheben. Die Souveränität – also die oberste Befugnis zur Selbstbestimmung – darf nur durch das Volk und die Kantone verändert werden (Art. 140 BV). Ein Vertrag, der EU-Recht über schweizerisches Recht stellt, würde diese Grundordnung de facto außer Kraft setzen. Selbst wenn das Abkommen formal ratifiziert wäre, bliebe der Widerspruch bestehen: Ein untergeordnetes Organ (Bundesrat, Parlament) kann die höchste Rechtsquelle (Bundesverfassung) nicht überstimmen. Juristisch gesehen wäre das ein Verfassungsbruch durch Vertrag – eine stille, aber tiefgreifende Form der Selbstentmachtung.

Wenn fremdes Recht Vorrang erhält

Sollte EU-Recht künftig Vorrang haben, wäre die Unabhängigkeit der schweizerischen Rechtsprechung weitgehend illusorisch. Die Schweiz müsste fremde Normen anwenden, deren Zustandekommen sie nicht beeinflusst – und Urteile umsetzen, die außerhalb ihrer Gerichtsbarkeit gefällt werden. Das ist keine «Integration auf Augenhöhe», sondern eine institutionelle Unterordnung. Ein System, das sich demokratisch selbst bindet, aber nicht mehr selbst befreien kann.

Verantwortung der Amtsträger

Die Bundesverfassung verpflichtet jeden Amtsträger zur Treue gegenüber Land und Verfassung. Wer bewusst Handlungen setzt, die der schweizerischen Eigenständigkeit schaden oder sie fremden Interessen unterstellen, bewegt sich außerhalb dieses Auftrags. Das Strafrecht kennt Begriffe wie Landesverrat (Art. 265 StGB) oder Amtsmissbrauch – sie sind genau für jene Fälle geschaffen, in denen die Treuepflicht zur demokratischen Ordnung verletzt wird. In strenger juristischer Logik würde ein bewusstes Unterzeichnen eines Vertrages, der die Verfassung entwertet, den Tatbestand eines Staatsverrats durch Rechtsakt zumindest berühren.

Der Bürger als letzte Instanz

Die Schweiz ist keine Verwaltung, sondern ein Volksstaat. Ihre Legitimität lebt von direkter Mitbestimmung – nicht nur in Sonntagsreden, sondern in echten Entscheidungen. Ein Abkommen, das den Bürgerinnen und Bürgern nur noch ein fakultatives Referendum zugesteht, nimmt ihnen faktisch das Entscheidungsrecht über die Grundordnung ihres Landes.

Wer Demokratie ernst meint, muss erkennen: Ein Volk, das seine Verfassung nicht mehr verteidigen kann, verliert sie – schleichend, aber unwiderruflich. Der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse bringt es gegenüber HOCH2 auf den Punkt:

«Es handelt sich hier um einen eigentlichen Systemwechsel! Für die Übernahme dieser EU-Rahmenverträge müssen also die gleichen verfahrensmässigen Regeln zur Wahrung der demokratischen Mitwirkungsrechte von Volk und Ständen zur Anwendung kommen, wie sie vorgeschrieben sind für eine Totalrevision der Bundesverfassung. Denn ohne dass der Text der Bundesverfassung geändert wird, wird der Inhalt revidiert.»

Der mögliche Bruch

Und hier liegt der eigentliche Punkt: Ein solcher Schritt wäre kein Missverständnis, kein Zufall und kein Versehen – sondern eine bewusste, politische Entscheidung gegen die Verfassung. In der Logik der Staatslehre wäre das ein Staatsstreich durch Vertrag, eine subversive Entmachtung von innen. Denn der Unterschied zwischen Diplomatie und Verrat ist schmal, wenn der Preis die eigene Souveränität ist.

Schlusswort – Die stille Linie

Die Schweiz wurde in der Vergangeheit nicht nur durch Kriege oder Imperien bedroht, sondern immer auch durch das eigene Vertrauen in «vernünftige Lösungen». Doch Vernunft endet dort, wo Prinzipien preisgegeben werden.

Wer Souveränität an fremde Richter, fremde Parlamente und fremde Systeme überträgt, tut das nicht im Namen des Fortschritts – sondern im Namen der Bequemlichkeit.

Und Bequemlichkeit war noch nie ein verlässlicher Schutz der Freiheit.

 

Lieber Leser, informieren sie sich, stellen Sie Fragen, fordern Sie Klarheit! Denn Demokratie ist keine Zuschauersportart – sie lebt von denen, die nicht schlafen, wenn es um die Grundlagen ihres Landes geht. Was machen Sie, um dieser Bedrohung der Schweizer Souveränität entgegenzutreten? Lassen Sie es uns in den Kommentaren gerne wissen.

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2 Kommentare zu “Die stille Entmachtung – Wie ein EU-Abkommen die Schweizer Eigenständigkeit aushebeln könnte”

  • Edi sagt:

    England ging raus aus der EU und hat bessere Verträge als die Schweiz die angebunden werden soll.

    https://x.com/i/grok/share/49qiWVsuzV7xgNG0CgeGQronE

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  • gmj60 sagt:

    Ich frage mich, was können wir tun als Gemeinschaft, um das zu verhindern ?
    Viele Menschen, wie Rechtsanwalt Philipp Kruse, der meine allerhöchste Hochachtung & Respekt hat, kämpfen vor allem seit ‚C‘, gegen das „System“. Erfolge im grossen Stil sind ausgeblieben, warum wissen wir alle ja auch bereits.
    Wie können die Massen informiert werden, so das ein viel grösserer Teil der 🇨🇭 Bevölkerung sagt, jetzt ist Schluss ‼️‼️ wie nur ???

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