Der Wahrheit verpflichtet
12. April 2026 - Redaktion

Impfpflicht-Panne: Heikler Fehler bei Gesundheitsgesetz

Redaktion
Bei der Revision des Zürcher Gesundheitsgesetzes fehlte in den Unterlagen der Vernehmlassung ausgerechnet eine der umstrittensten Bestimmungen: das horrend hohe Strafmaß von bis zu 50'000 Franken beim Impfobligatorium. Nun wächst die Kritik – und eine Petition des ABF Schweiz soll die Bevölkerung einbeziehen.

Im Kanton Zürich sorgt eine Panne im Gesetzgebungsprozess für erhebliche Kritik: Bei der Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes fehlte ausgerechnet ein zentraler und politisch brisanter Punkt – die Strafbestimmung beim Impfobligatorium mit Bussen von bis zu 50’000 Franken. Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) spricht daher von einer «erheblich verzerrten» Entscheidungsgrundlage und fordert Konsequenzen.

Zentrale Bestimmung nicht ausgewiesen

Konkret geht es um eine gesetzliche Regelung, wonach Personen, die sich einer obligatorisch erklärten Impfung widersetzen, mit einer Buße von bis zu 50’000 Franken bestraft werden können. Diese Bestimmung ist im geltenden Recht verankert – wurde jedoch in den offiziellen Vernehmlassungsunterlagen nicht aufgeführt.

Wie das ABF Schweiz in seiner Medienmitteilung vom 12. April 2026 festhält, betrifft dies sowohl die Darstellung des geltenden Rechts als auch den Vorentwurf des neuen Gesetzes.

Die Gesundheitsdirektion bestätigt den Fehler. Wörtlich heisst es:

«Es handelt sich tatsächlich um einen Fehler.» (Quelle: Medienmitteilung ABF Schweiz vom 12.4.2026)

Warum das entscheidend ist

Die Tragweite eines Impfobligatoriums verändert sich grundlegend, je nachdem, ob es mit Sanktionen verbunden ist oder nicht. Das zeigt auch das begleitende Faktenblatt: Ohne Strafbestimmung handelt es sich um eine politische Grundsatzfrage – mit Strafbestimmung hingegen um einen konkreten staatlichen Eingriff mit Sanktionen.

Fehlt dieser zentrale Punkt in den Unterlagen, können sich Parteien, Verbände und andere Beteiligte kein vollständiges Bild machen. Ihre Stellungnahmen beruhen somit auf unvollständigen Informationen.

Kritik: Vernehmlassung droht zur «Alibiübung» zu werden

Das ABF Schweiz warnt vor den Folgen:

«Fehlt ein zentraler und politisch sensibler Bestandteil wie die Strafbestimmung beim Impfobligatorium, werden die eingereichten Stellungnahmen zwangsläufig auf einer unvollständigen Grundlage erstellt.» (Quelle: Medienmitteilung ABF Schweizvom 12.4.2026)

Unter diesen Umständen drohe das Verfahren «zur Alibiübung zu verkommen».

Auch das von ABF Schweiz zur Problematik erstellte Faktenblatt kommt zu einem klaren Schluss: Die Vernehmlassung sei «sachlich nicht belastbar, politisch verzerrt und demokratisch problematisch».

Politische Dimension über Zürich hinaus

Die Diskussion ist nicht auf den Kanton Zürich beschränkt. Bereits in anderen Kantonen der Schweiz hat das Thema hohe Wellen geschlagen. Im Kanton St. Gallen etwa führte eine deutlich niedrigere Strafandrohung von bis zu 20’000 Franken zu über 2’500 Stellungnahmen in kurzer Zeit. Dass die Debatte in Zürich bisher mit weniger politischem Aufruhr verbunden war, könnte durchaus an den unvollständigen Vernehmlassungsunterlagen liegen.

Auf Bundesebene ist das Thema ebenfalls aktuell: Das Epidemiengesetz erlaubt zwar ein Impfobligatorium unter bestimmten Bedingungen, sieht jedoch keine Strafbestimmungen vor. Ob kantonale Sanktionen rechtlich zulässig sind, ist daher umstritten.

Forderungen und politische Schritte

Das ABF Schweiz fordert mehrere konkrete Massnahmen:

  • Sofortige Information aller 180 Kantonsrätinnen und Kantonsräte mit vollständigen und korrekten Unterlagen
  • Unverzügliche Sistierung der Auswertung der bisherigen Vernehmlassungsantworten
  • Abklärung der Verantwortlichkeiten für das Weglassen von § 61 Abs. 1 lit. m
  • Und, ganz wichtig: Wiederholung des Verfahrens mit korrekten Unterlagen

Ziel sei eine «rechtsstaatlich korrekte Meinungsbildung», so wie es den Stimmbürgern eigentlich von Beginn weg hätte ermöglicht werden sollen.

Petition soll Bevölkerung einbeziehen

Parallel dazu wurde eine Petition lanciert. Sie richtet sich gegen ein Impfobligatorium mit Strafbestimmung und fordert eine Wiederholung der Vernehmlassung. Bemerkenswert ist dabei: Die Petition kann von allen Personen unterzeichnet werden – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort. Damit soll nachgeholt werden, was aus Sicht der Initianten im bisherigen Verfahren gefehlt hat: eine informierte Mitwirkung der Bevölkerung.

Demokratische Frage im Zentrum

Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie vollständig müssen Informationen sein, damit politische Mitwirkungsprozesse ihre Funktion erfüllen können?

Gerade bei sensiblen Themen wie staatlichen Eingriffen in die persönliche Freiheit kommt der Transparenz eine zentrale Bedeutung zu.

Ob und wie der Kanton Zürich auf die Kritik reagiert, dürfte nicht nur kantonal, sondern auch national und gar international aufmerksam verfolgt werden – gerade auch im Hinblick auf die Pläne der WHO, welche die internationale Impfpolitik ganz oben auf ihrer Agenda hat.

 

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© Beitragsbild: Nightcafé (KI)

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