Der Wahrheit verpflichtet
26. Mai 2026 - Regina Castelberg 1

Vorübergehend auf Dauer: Die Rechnung kommt erst noch

Regina Castelberg
Eigentlich sollte der Schutzstatus S nur vorübergehend gelten. Doch vier Jahre nach Beginn des Ukrainekriegs zeichnet sich immer deutlicher ab: Aus einer temporären Lösung könnte ein dauerhafter Zustand werden – mit milliardenschweren Folgen für Kantone, Gemeinden und Steuerzahler.

– Ein Kommentar von Regina Castelberg, Redaktionsleitung HOCH2 Medien Schweiz AG


 

Der Schutzstatus S, den die Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz genießen und der einen praktisch bedingungslosen Anspruch auf Sozialhilfe mit sich bringt, ist mehr als nur umstritten – gerade auch weil die Flix-Busse Richtung Kiew zu Ferienzeiten und an Feiertagen praktisch aus den Nähten platzen, die Ukraine seit 2024 an einem 1.5 Milliarden US-Dollar teuren Ski- und Ganzjahres-Ferienresort baut, gleichzeitig Minderheiten wie die Ungarn und Rumänen im eigenen Land bedrängt werden und sich Akteure aus Selenskyjs Entourage offenbar auf goldenen Toiletten erleichtern. Da fällt es vielen zu Recht schwer zu erkennen, weshalb den Flüchtlingen aus der Ukraine, die übrigens 15-mal so groß ist wie die Schweiz und auch nicht überall vom Krieg betroffen, eine derartige Sonderbehandlung geboten wird. Die Argumente der Regierung dazu, wie die Nähe der Ukraine zur Schweiz und die dadurch drohende Gefahr eines kollabierenden Schweizer Asylwesens durch zu viele Flüchtlinge, wirkten schon zu Beginn der Entscheidung für den Schutzstatus S holperig und unausgegoren.

Das Versprechen von 2022

Aber ja, zugegeben: die Lage ist vertrackt und kann wohl nicht einfach mit reinem Schwarz-Weiß-Denken beurteilt werden. Doch unbestritten ist, wie die Vorzugsbehandlung der ukrainischen Flüchtlinge dem Schweizer Volk schmackhaft gemacht wurde. So betonte im Mai 2022 die Bundesrätin und damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter gegenüber SRF:

«Der Schutzstatus S ist Rückkehr-orientiert und soll vorübergehend den Schutz vor Gewalt geben und nicht ein permanentes Bleiberecht in der Schweiz anstreben.»

Politik ohne Ausstiegsszenario

Doch was hat der Bundesrat dafür getan, dieser Ansage gerecht zu werden? Nicht viel – wenn überhaupt etwas! Während es in der Bevölkerung im Hinblick auf den Sonderstatus der Ukraine-Flüchtlinge weiter brodelte in den vergangenen Jahren – auch weil die Erwerbstätigenquote der Ukraine-Flüchtlinge nach wie sehr tief ist–, wurde gleichzeitig der Schutzstatus S stetig erneuert und gilt momentan bis ins Frühjahr 2027. Die SVP vermutet in einem Artikel gar, dass dieses Vorgehen sich als Einfallstor für die dauerhafte Einwanderung in unsere Sozialsysteme etablieren wird. Grund dafür: nach fünf Jahren Aufenthalt können die ersten Ukrainer in der Schweiz bereits eine B-Bewilligung beantragen, unabhängig davon ob sie hier arbeiten oder Sozialhilfe beziehen. Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung B erhalten dann genauso hohe Sozialhilfebeträge wie ein Schweizer Bürger – dass gilt zwar nach geltendem Recht auch für Geflüchtete mit Schutzstatus S, die mehr als 5 Jahre hier sind, doch es ist nicht klar, wie lange noch. Das heißt: der Ausländerausweis B wird voraussichtlich noch attraktiver. Der eigentlich als vorübergehend gedachte Schutz für an Leib und Leben bedrohte Menschen, droht zur permanenten, finanziellen Belastung für den Schweizer Steuerzahler zu werden. Profitieren von dieser absehbaren Entwicklung wird wohl allein die linkslastige Sozialhilfe-Industrie; der Schweizer Bürger hingegen kaum, denn das Fachkräfte-Argument zieht hier ja offensichtlich nicht.

Wer bezahlt am Ende?

Und auch ohne Ausweis B wird es teuer – und diese finanzielle Belastung trifft übrigens in Zukunft weniger den Bund, der fraglos für die aktuelle Lage verantwortlich ist, sondern vielmehr Kantone und Gemeinden. Dies, weil das Bundes-Parlament beschlossen hat, letztere bei Status S in Zukunft weniger stark zu unterstützen. Und es geht dabei nicht um einen Betrag, der einfach aus der Portokasse bezahlt werden könnte. Markus Kaufmann, der Geschäftsführer der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) wird  vom Blick folgendermaßen zitiert:

«Wir sprechen von Zusatzkosten im Rahmen von 300 Millionen Franken für die Kantone und Gemeinden.»

Geschwätz vs. Weisheit

Die Schweizer Regierung wurstelt also vor sich hin, schiebt Verantwortung elegant ab und verhält sich ganz nach einem bekannten, geflügelten Wort, das historisch auf ersten deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer zurückgeht: «Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!» Doch unsere Bundesräte täten gut daran, den zweiten Teil der Aussage auch zu beherzigen, denn Adenauer fügte dem Bonmot hinzu: «Nichts hindert mich, weiser zu werden.» Und Weisheit ist es nun wahrlich, die unserer offenbar dem ungesunden Solidaritätswahn verfallenen Landesregierung im Bezug auf unser Asylwesen gut täte – nicht nur mit Blick auf eine lebenswerte Zukunft der eigenen Bevölkerung, sondern auch um weiterhin ein Land sein zu können, dass tatsächlich an Leib und Leben bedrohten Menschen Schutz bieten kann. Und dazu ist die Schweiz nur langfristig fähig, wenn sie den Mut hat, zwischen echter Nothilfe und dauerhafter Überforderung zu unterscheiden.

 

Was denken Sie: Ist der Schutzstatus S noch eine Notmaßnahme – oder längst ein Dauerzustand?
Sollte der Bundesrat endlich ein klares Ausstiegsszenario präsentieren?
Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren: Wie lange darf «vorübergehend» dauern?

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1 Kommentar zu “Vorübergehend auf Dauer: Die Rechnung kommt erst noch”

  • Patrick Jetzer sagt:

    Das Wursteln ist zum Politstandard geworden zumindest im (wilden) Westen.
    Asyl ist vom Grundgedanken immer Befristet und mit Rückkehr verbunden, weshalb auch keine Integration notwendig ist. Bestenfalls ist für Schulbildung und eine Basisausbildung von Kinder und Jungen zu sorgen.
    Da die Kriege jedoch gewinnorientiert geführt werden und tendenziell immer weiter in die Länge gezogen werden, müsste das Thema Asyl grundsäzlich überdacht werden. Bei NATO-Kriegen gleich NATO zuständig für Asylanten.

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