Der Wahrheit verpflichtet
04. November 2026 - Regina Castelberg

Bürgerprotest wirkt: Schaffhausen verzichtet auf Impfobligatorium-Regelung

Regina Castelberg
Eine Vernehmlassung ist selten Stoff für große Schlagzeilen. Im Kanton Schaffhausen zeigt sich nun jedoch, dass sich Einbringen durchaus lohnen kann: Nach zahlreichen kritischen Rückmeldungen verzichtet der Regierungsrat im neuen Gesundheitsgesetz auf eine eigene Regelung für ein mögliches Impfobligatorium – und entkoppelt Impfungen von den vorgesehenen Strafbestimmungen.

Gesetzesrevisionen sind normalerweise keine Publikumsmagneten. Entwürfe werden veröffentlicht, Verbände schreiben Stellungnahmen, Behörden werten sie aus – und für einen großen Teil der Bevölkerung läuft der politische Betrieb weitgehend geräuschlos weiter. In Schaffhausen war es diesmal anders.

Wenn eine Vernehmlassung Folgen hat

Bei der Totalrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes sorgte besonders die Bestimmung über ein mögliches Impfobligatorium für viele Reaktionen. Der Regierungsrat hält in seiner Mitteilung vom 29. Oktober ausdrücklich fest, dass hierzu zahlreiche kritische Rückmeldungen eingegangen seien. Die Konsequenz: Die spezifische Regelung in Artikel 48 Absatz 2 des Vernehmlassungsentwurfs wurde aus der Vorlage gestrichen. Zugleich wurde die Verbindung zwischen Impfungen und Strafbestimmungen aufgehoben.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung nötig: Vorgesehen war kein allgemeines Impfobligatorium für die gesamte Bevölkerung. Die Bestimmung hätte dem Regierungsrat vielmehr eine ausdrückliche kantonale Kompetenz für jene Fälle und Bevölkerungsgruppen eingeräumt, in denen das Bundesrecht (Epdiemiengesetz) ein solches Obligatorium grundsätzlich zuläßt. Diese zusätzliche Regelung soll nun nicht ins neue Schaffhauser Gesundheitsgesetz aufgenommen werden.

Der Regierungsrat bringt es ungewöhnlich deutlich auf den Punkt: Aufgrund der kritischen Rückmeldungen aus dermVernehmlassung sei die entsprechende Bestimmung weggelassen worden. Die Vorlage liegt inzwischen beim Kantonsrat.

ABF Schweiz sieht einen Erfolg der Bürgerbeteiligung

Beim Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) wird der Entscheid entsprechend mit Genugtuung aufgenommen. Die Organisation hatte das Thema aufgegriffen und Bürger dazu ermuntert, sich an Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen.

In ihrer Medienmitteilung vom 30. Oktober wertet ABF Schweiz die Änderung als Erfolg der Basisdemokratie. Eine Schaffhauserin berichtet darin, sie sei über das Portal der Organisation überhaupt erst darauf aufmerksam geworden, dass auch sie persönlich eine Vernehmlassungsantwort einreichen könne. Umso größer sei ihre Freude gewesen, als sie erfahren habe, dass die zahlreichen Eingaben offenbar tatsächlich Wirkung zeigten.

Der Vorgang ist damit auch ein kleines Lehrstück darüber, wozu eine Vernehmlassung gedacht ist. Sie soll nicht lediglich bereits gefällte politische Entscheidungen absegnen, sondern Bedenken sichtbar machen, Schwachstellen aufzeigen und einer Regierung die Möglichkeit geben, eine Vorlage vor der parlamentarischen Beratung nochmals anzupassen. In Schaffhausen hat dieser Mechanismus diesmal ziemlich sichtbar und erfolgreich funktioniert.

St. Gallen machte es vor

Ganz allein steht der Kanton damit nicht da. Bereits Ende Mai hatte auch die St. Galler Regierung auf die Kritik an einer vorgesehenen Impfregelung reagiert. Dort war im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes ebenfalls die Möglichkeit vorgesehen gewesen, gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz in bestimmten Situationen Impfungen als obligatorisch erklären zu können.

Die Bestimmung stieß in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung. Die St. Galler Regierung verzichtete daraufhin auf die Neuregelung. Sie verwies zusätzlich darauf, dass sie die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Anwendung einer solchen Impfpflicht als gering einschätze. Damit haben innerhalb weniger Monate zwei Kantonsregierungen eine entsprechende Regelung nach deutlicher Kritik in der Vernehmlassung aus ihren Gesetzesvorlagen entfernt.

Jetzt richtet sich der Blick nach Zürich

Für ABF Schweiz ist das Thema damit allerdings nicht vom Tisch. Die Organisation richtet ihren Blick insbesondere auf den Kanton Zürich, wo ebenfalls eine Totalrevision des Gesundheitsgesetzes läuft. Anders als in Schaffhausen geht es dort zusätzlich um eine bereits bestehende Strafbestimmung. ABF Schweiz verweist auf § 61 Absatz 1 Buchstabe m des geltenden Zürcher Gesundheitsgesetzes: Wer vorsätzlich eine nach § 54 Absatz 2 obligatorisch erklärte Impfung verweigert, kann demnach mit einer Busse von bis zu 50’000 Franken bestraft werden. Die Organisation fordert, dass sowohl die Möglichkeit eines Impfobligatoriums als auch diese Strafbestimmung aus dem künftigen Gesetz verschwinden.

Besonders umstritten ist dabei auch das Verfahren. Nach Angaben von ABF Schweiz war die Strafbestimmung in den Unterlagen zur Zürcher Vernehmlassung nicht ausgewiesen worden. Die Zürcher Regierungsrätin Nathalie Rickli wurde von ABF Schweiz darauf hingewiesen und räumte Fehler ein, sah aber keinen Anlass dazu, die Dinge nachträglich wieder zu berichtigen. Die Organisation fordert deshalb eine Wiederholung des Verfahrens und hat dazu eine Petition sowie weitere politische Aktionen gestartet. Die Zürcher Totalrevision ist noch nicht abgeschlossen; der überarbeitete Gesetzesentwurf sollte nach Angaben des Kantons gegen Ende 2026 dem Regierungsrat zur Verabschiedung zuhanden des Kantonsrates vorgelegt werden.

Auch mit Flyern will ABF Schweiz auf den Missstand aufmerksam machen – dies, damit die Thematik bei den wirklich Betroffenen, nämlich den Bürgern von Zürich, ankommt.

Ein eher stilles Instrument zeigt seine Wirkung

Ob Impfobligatorien grundsätzlich sinnvoll oder verhältnismäßig sind, wird politisch weiterhin kontrovers diskutiert werden – obwohl es eigentlich allen klar sein müsste, dass ein solches in die körperliche Unversehrtheit und ins Selbstbestimmungsrecht der Bürger. Der Schaffhauser Entscheid zeigt jedoch etwas, das weit über diese einzelne Frage hinausgeht: Vernehmlassungen sind nicht zwangsläufig bürokratische Pflichtübungen. Wer sich die Mühe macht, einen Gesetzesentwurf zu lesen, seine Einwände zu formulieren und sie rechtzeitig einzureichen, spricht nicht automatisch gegen eine Wand. Manchmal wird, wie in diesem aktuellen Fall in Schaffhausen ersichtlich, am Ende tatsächlich ein Gesetzesentwurf.

 

Wie sehen Sie das?

Ist Schaffhausen ein Beispiel dafür, dass Bürgerprotest politische Wirkung entfalten kann? Und wie viel Mitsprache sollte die Bevölkerung bei Eingriffen in die persönliche Gesundheitsfreiheit haben?

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© Beitragsbild: ChatGPT (KI)

 

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