Der Wahrheit verpflichtet
01. Februar 2026 - Paul Siegenthal

Ameti & das schlimmstmögliche Verbrechen: Religionsfrieden unter Beschuss

Paul Siegenthal
Die Verurteilung von Sanija Ameti wegen Störung des Religionsfriedens löste einen medialen Reflex aus: Relativierung, Ablenkung, Empörung über das Gesetz – aber kaum Verständnis für dessen Bedeutung.

– Ein Kommentar von Paul Siegenthal, lic. oec. HSG

 

Letzten Mittwoch wurde Sanija Ameti – eine prominente Politaktivistin – wegen Störung des Religionsfriedens (StGB Art. 261 Abs, 1) verurteilt. Nach dieser Strafnorm wird verurteilt, wer «öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt».
Dabei muss eine Tathandlung vorliegen, bei der Gläubige oder deren Symbole öffentlich und in gemeiner Weise herabgesetzt werden. Ameti schoss mit einer Pistole auf ein Marienbild mit Jesus im Arm und publizierte dieses Foto anschließend auf Instagram.

Collage von Instagram-Profil von Sanija Ameti

Instagram-Posts von Sanija Ameti, die eine gesellschaftliche Debatte über Religionsfrieden ausgelöst haben

Ameti war als linke, Pro-EU Aktivistin in allen Medien dauerpräsent. Linke Medien boten der muslimischen Migrantentochter unablässig eine Bühne. Ihr Promistatus stieg ihr schnell in den Kopf. Sie glaubte, sich mehr erlauben zu können als Normalsterbliche.

Die Verurteilung

Kaum war das Urteil gesprochen, stellten sich die linken Medien schützend vor sie. Sie forderten, dass der «Blasphemie-Paragraph»- abgeschafft werden müsse. Dieser sei nicht mehr «zeitgemäß» – ein klassisches Gaunerwort der Linken. Die Anzeigeerstatter wurden umgehend als Rassisten verunglimpft. Um abzulenken – klassischer linker Medientrick – berichteten die Medien anschließend von ihrer «Kunstaktion». Sie stellte dabei ein paar Bratwürste neben einen Stuhl.

Statt einer Rede gab es Würste von Sanija Ameti und die Massenmedien berichteten darüber.

Mediale Ablenkungskampagne – Würste statt Inhalte

Abgesehen vom linken Aktivismus erfuhr man wenig Lesenswertes. Selbst die alternativen Medien brabbelten lediglich etwas von fehlendem Anstand. Das ist ein betrübliches Zeichen, denn die religiöse Ignoranz scheint derart fortgeschritten zu sein, dass die Dimension des Problems gar nicht mehr erkannt wird.

Religionsfrieden

Zunächst zum Strafrechtsparagraph. Dieser ist die Folge des Augsburger Religionsfriedens von 1555, der viele Jahre lang für einen Religionsfrieden sorgte, zumindest zwischen Lutheranern und Katholiken. Die Nationenbildung wäre ohne Frieden zwischen den Glaubensrichtungen nie möglich gewesen. Für eine heterogene Nation wie die Schweiz ist der Religionsfrieden von elementarer Bedeutung. Wer behauptet, das sei nicht mehr zeitgemäß, ist entweder ein ungebildeter Ignorant oder er will das Land willentlich zerstören.

«Blasphemie-Paragraph»?

StGB Art. 261 Abs. 1 wird als Blasphemie-Paragraph bezeichnet. Hier nutzen die Journalisten geschickt das schwindende Wissen der Bevölkerung aus. Blasphemie ist, wenn man Gott beleidigt oder seinen Namen missbraucht. Der Gesetzesartikel erwähnt das mit keinem Wort und der Richter hat das nicht zu beurteilen. Er muss lediglich entscheiden, ob die Gläubigen durch die Tat und deren Veröffentlichung herabgesetzt wurden.
Hat Ameti auch eine Blasphemie begangen? Ja, das hat sie. Jesus ist Gott und Gott zu erschießen, wenn auch nur symbolisch, ist Blasphemie, weil damit die Göttlichkeit Gottes infrage gestellt wird. Und selbst Gott kann diese Sünde nicht vergeben.

Der irrende Kirchenmann

Überraschend ist, dass selbst der Bischof von Chur, Bonnemain, Ameti vergeben hat. Leider ist es nicht in der Kompetenz des Kirchenmanns, rechtliche Tatbestände zu vergeben. Könnte er es, wären die Kirchen jeden Sonntag voll mit Verkehrssündern, die um Vergebung bitten. Immerhin gab es etwas bitter nötige Medienpräsenz für die katholische Kirche.
Auch bei der Blasphemie ist der heilige Kirchenmann machtlos. Wenn nicht einmal Gott diese vergeben kann, dann kann er es recht nicht. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Er hat ihr die Blasphemie nicht vergeben, sondern ihr nur persönlich verziehen. Den Unterschied begreifen linke Journalisten natürlich nicht.

Sanija Ameti erwartet das ewige Höllenfeuer

Somit ist Samija Ameti das Höllenfeuer sicher - und Gott wird sich ihrer Seele nicht erbarmen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Bischof von Chur noch hoffen, dass Ameti eines Tages zum Katholizismus konvertiert. Blasphemie setzt zumindest voraus, dass der Akt wissentlich erfolgte. Sie sagte selbst, dass sie niemanden beleidigen wollte. Gelingt es ihr, Gott glaubhaft zu machen, dass sie lediglich eine dumme Kuh sei, besteht Hoffnung.

 

Wo endet Meinungsfreiheit – und wo beginnt die Verletzung des Religionsfriedens?

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© Beitragsbild: Paul Siegenthal

 

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