
– Ein Kommentar von Jürg Vollenweider, ehemaliger Leitender Staatsanwalt im Kanton Zürich und Mitglied bei ABF Schweiz
Der Tages-Anzeiger hat am 15. Januar 2026 unter dem Titel «Impfpflicht» in St. Gallen: Viel Aufregung um nichts eine «absurde Impfdebatte» ausgemacht. Der Tages-Anzeiger erklärt die Impfdebatte also eigenmächtig für erledigt – doch aus rechtlicher Sicht ist sie erst jetzt wirklich fällig.
Der Tages-Anzeiger-Autor bemerkt zu Recht, dass das Volk zum Epidemiengesetz (EpG) und damit auch zur Möglichkeit eines Impfobligatoriums für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Art. 22 EpG) Ja gesagt habe, und ruft Gegner einer Impfpflicht dazu auf, in der Gegenwart anzukommen. Zu Recht wird verschiedentlich auch geltend gemacht, dass ein Obligatorium ohne Sanktionsmöglichkeit für den Fall seiner Missachtung im Grunde zahnlos ist.
Die besagte Bestimmung des EpG stammt aus dem Jahre 2012. Seither haben sich jedoch grundlegend neue Erfahrungen und Erkenntnisse ergeben. So wurden die rechtlichen Voraussetzungen eines staatlichen Eingriffs in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der persönlichen Freiheit und körperlichen Unversehrtheit (Art. 10 BV) unter Beachtung der Menschenwürde (Art. 7 BV) nicht hinreichend beachtet, nämlich Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit.
Ob die statistischen Zahlen die Annahme einer weltumspannenden Seuche mit hoher Wahrscheinlichkeit des Todeseintritts rechtfertigten (Infektionstodesrate weltweit rund 0,15 Prozent!), soll hier dahingestellt bleiben. Der als einzigen Ausweg angepriesenen modRNA-Injektion mangelte es jedenfalls klarerweise an der Eignung zur Eindämmung des infektiösen Geschehens. Nicht nur, dass die Injektion die eigene Infektion nicht zu verhindern vermochte – zahlreiche Menschen erkrankten trotz Impfung mehrfach und teilweise auch schwer an Corona – insbesondere eine Übertragung des Virus konnte die Injektion nicht verhindern. Zudem war sie mit der erheblichen Gefahr schwerer Nebenwirkungen behaftet.
Das war von Anfang an bekannt und hätte auch in breiten Teilen der Bevölkerung rechtzeitig bekannt sein können, ja müssen, wären entsprechende Erkenntnisse nicht unterdrückt worden, so etwa die RKI-Protokolle oder die Unterlagen zur befristeten Zulassung, aus welchen sich erhebliche Sicherheitsprobleme sowie mangelndes Wissen um die Wirksamkeit deutlich ergeben hatten.
Wenn Exponenten wie der damalige deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn heute erklären, ein Drittschutz durch die Injektion sei nie beabsichtigt gewesen, straft diese Aussage frühere Anpreisungen der Wirksamkeit Lügen. Bundesrat Berset hatte im November 2021 ebenfalls wider besseres Wissen einen solchen Schutz behauptet, obwohl seine eigene Mitarbeiterin bereits im August 2021 öffentlich das Gegenteil erklärt hatte.
Was bleibt, ist die Bestätigung mangelnder Eignung – und genau davor hatten renommierte Wissenschaftler zu Beginn der Impfkampagne eindringlich gewarnt. Ihre Warnungen wurden indessen entgegen dem Grundsatz eines offenen Diskurses und der Wandelbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Wind geschlagen, unterdrückt und die betreffenden Wissenschaftler durch persönliche Diffamierung aus dem Diskurs ausgeschlossen, ganz im Sinne des Narrativs, dass nur die modRNA-Injektion die Pandemie beenden könne.
Ein evidenzfreies Narrativ kann nun allerdings niemals recht im Sinne von ge-recht sein und die Grundlage bilden für einen solch massiven staatlichen Eingriff wie ein Impfobligatorium – sei es auch nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise angeblich ‘gefährdete’ Altersgruppen ohne Rücksicht auf das konkrete Immunsystem der einzelnen Personen. Ein solch staatlicher Zwang ist zur Erreichung des Zweckes nicht nur nicht geeignet, erst recht nicht ist er verhältnismäßig; umso weniger, wenn die Gerichte – wie leider in der Corona-Zeit geschehen – bei der Prüfung der strengen Voraussetzungen staatlicher Eingriffe keine Gewähr dafür bieten, dass die wissenschaftliche Evidenz sorgsam untersucht wird, statt etwa die Vorgaben von WHO oder BAG nachzubeten.
Anzusetzen ist gerade aus diesen Erfahrungen mit nicht hinreichend erprobten Injektionen und nicht evidenzbasierter Rechtsprechung heraus daher früher: Jegliches Impfobligatorium ist gesetzlich zu eliminieren. Dazu böte die gegenwärtige Revision des EpG Anlass und Gelegenheit – beispielsweise mit der Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung» von ABF Schweiz. Es ist Zeit, in der Gegenwart anzukommen, statt sich einer echten Aufarbeitung hartnäckig zu verweigern.
Wer heute von «viel Aufregung um nichts» spricht, verwechselt Ruhe mit Wahrheit. Der Rechtsstaat schuldet seinen Bürgern mehr. Denn nicht die Debatte war das Problem – sondern ihr Ausbleiben.
Kommentator Jürg Vollenweider war Leitender Staatsanwalt im Kanton Zürich. Er ist Mitglied beim Aktionsbündnis freie Schweiz ABF und beim Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte KRiStA.
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