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18. November 2025 - Adrian Amstutz zu den EU-Verträgen: «Brüssel diktiert – Bundesbern kapituliert»

Adrian Amstutz zu den EU-Verträgen: «Brüssel diktiert – Bundesbern kapituliert»

Adrian Amstutz zu den EU-Verträgen: «Brüssel diktiert – Bundesbern kapituliert»
Der Bundesrat gibt sich kooperativ – während Brüssel das neue Vertragswerk diktiert. Hinter den scheinbar modernen EU-Abkommen steckt ein riskanter Kurs: Eine schleichende Unterordnung, die weit über wirtschaftliche Zusammenarbeit hinausgeht. – Ralph Studer von Zukunft CH im Gespräch mit Adrian Amstutz von Pro Schweiz.

Ende Oktober 2025 ist die Vernehmlassung zum Vertragspaket Schweiz-EU abgelaufen. Je nach politischem Standpunkt werden diese Abkommen als «Bilaterale III» oder «Unterwerfungsvertrag» bezeichnet. Inhaltlich bestehen die Verträge aus einem sogenannte Stabilisierungsteil (inkl. Personenfreizügigkeit), welcher im Wesentlichen eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der im Jahre 1999 geschlossenen Verträge darstellt, sowie drei neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Die Verträge sind insoweit untereinander gekoppelt, als die Abkommen des Stabilisierungsteils nur als Ganzes in Kraft treten können. Die drei neuen Abkommen setzen die Genehmigung des Stabilisierungsteils voraus, können aber in diesem Rahmen auch einzeln in Kraft treten.

Ralph Studer von Zukunft CH sprach mit Adrian Amstutz, Vorstandsmitglied und Projektverantwortlicher Schweiz-EU bei Pro Schweiz, über Inhalt und die konkreten Auswirkungen für die Schweiz, sollten diese EU-Verträge für die Schweiz verbindlich werden. So viel lässt sich bereits jetzt sagen: Die Schweiz steht erneut an einem außenpolitischen Scheideweg.

Zukunft CH: Trumps «Zollhammer» hat für Aufregung gesorgt. US-Kritiker in der Schweiz sehen sich bestätigt, sich künftig vermehrt an der EU auszurichten. Diese sei im Vergleich zu den USA der verlässlichere Partner. Stimmen Sie dem zu?

Amstutz: Trump wird in gut drei Jahren Geschichte sein und die EU, die in gefährlichen Schuldenbergen sowie Regierungs- und Wirtschaftskrisen steckt, ist alles andere als berechenbar. Die Schweiz muss sich langfristig orientieren und darf ihre erfolgreichen Grundwerte wie direkte Demokratie, Föderalismus, Neutralität und Weltoffenheit nicht kurzfristigem Denken opfern.

Zukunft CH: Welche wesentlichen Folgen brächten diese EU-Verträge für die Schweiz mit sich?

Amstutz: Die geplanten EU-Verträge würden die Schweiz wirtschaftlich, freiheitlich, demokratisch und sozial massiv schwächen. Wir würden uns zwingend EU-Recht beugen müssen, Entscheide des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) befolgen und zwingend für immer Milliarden an die EU bezahlen.

Zukunft CH: Mit diesen Abkommen würde die Schweiz viel EU-Recht übernehmen. Wo sehen Sie hier die größten Probleme?

Amstutz: In der noch weiter zunehmenden Masseneinwanderung, die vertraglich mit der Übernahme der EU-Unionsbürgerschaft mit erleichtertem Daueraufenthaltsrecht und erweitertem Familiennachzug noch größere Ausmaße annehmen wird. Zu beachten ist dabei auch die geplante EU-Erweiterung auf Albanien, Bosnien, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und der Ukraine. Hier warten also nochmals Millionen von Menschen, die gerne in die Schweiz zuwandern würden. Das könnte unser Land definitiv nicht mehr verkraften.

Zukunft CH: Einer der Hauptknackpunkte ist das in den Verträgen vorgesehene Streitbeilegungsverfahren. Können Sie dieses kurz erläutern, insbesondere auch die Rolle des EuGH?

Amstutz: Das im Vertrag festgelegte Streitbeilegungsverfahren ist einseitig zu Gunsten der EU ausgestaltet. Der EuGH ist ein politisches Gericht im Dienst der EU-Integration und der EU-Gleichschaltung. Das als Feigenblatt vorgeschobene Schiedsgericht, das vollständig an die vom EuGH vorgegebenen Grundsätze und Entscheide gebunden ist, dient einzig der Augenwischerei. Die Schweiz hätte keine gleichwertige Mitbestimmung im Streitbeilegungsverfahren. Der Irrweg dieses Vertrages – Brüssel diktiert, Bundesbern gehorcht und das Schweizervolk soll schweigen und zahlen – würde damit zementiert.

Zukunft CH: Was meint der Begriff «Ausgleichsmaßnahmen»?

Amstutz: Auch so eine Begriffs-Schlaumeierei. Ausgleichsmaßnahmen sind Strafen oder Bußen, die der Schweiz auferlegt werden, wenn sie zum Beispiel demokratische Volksentscheide fällt, die der EU-Gesetzgebung nicht entsprechen.

Zukunft CH: Zum Stabilisierungsteil gehört auch das neu verhandelte Freizügigkeitsabkommen. Dieses erlaube laut Aussage von Bundesrat Beat Jans im Frühling 2025, dass die Schweiz die Zuwanderung selbst steuern und mit der Schutzklausel Kontingente einführen könne. Die EU schreibt in ihrem Faktenblatt genau das Gegenteil. Wer hat nun Recht?

Amstutz: Leider haben diese EU-Verträge mit Stabilität gar nichts zu tun. Die sogenannte Schutzklausel ist nicht das Papier wert. Wäre es dem Bundesrat ernst mit der Beschränkung der Massenzuwanderung, hätte er längst die bereits heute bestehende Schutzklausel bei der EU durchsetzen können. Zudem hätte er zusammen mit der Parlamentsmehrheit endlich den von Volk und Ständen 2014 beschlossenen Verfassungsauftrag zur selbständigen Steuerung der Zuwanderung mittels Kontingenten umsetzen können. Nein. Die in die EU drängende Bundesrats- und Parlamentsmehrheit denkt trotz Überlastung von Straße und Schiene sowie des Gesundheits- und Bildungswesens und trotz Verbetonierung des Landes und explodierenden Mietzinsen sowie Krankenkassenprämien nicht im Traum daran, hier wirksam Gegensteuer zu geben. Die EU würde das nach der Unterzeichnung dieses Vertrages, womit wir uns der EU unterwerfen, auch nie tolerieren.

Zukunft CH: Die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie im Freizügigkeitsabkommen erweitern die Aufenthaltsrechte für EU-Bürger. Steht dies nicht im Widerspruch zur Masseneinwanderungsinitiative in Art. 121a unserer Bundesverfassung (BV)?

Amstutz: Eindeutig und klar. Dass sich der Bundesrat in seinem Bericht sogar zur Aussage versteigt, dass der EU-Vertrag mit diesem Schweizer-Verfassungsauftrag in Art. 121a BV vereinbar sei, ist in Anbetracht der vertraglichen Verpflichtungen (wie der Übernahme der EU-Unionsbürgerschaft mit Erweiterung des Daueraufenthaltsrechts und des Familiennachzuges bis hin zu Enkel bis 21 Jahre, Groß- und Schwiegereltern sowie pflegebedürftiger Onkels und Cousins) schlichtweg gelogen.

Zukunft CH: Angesichts dieser Ausführungen fragt man sich, warum der Bundesrat diese EU-Verträge befürwortet.

Amstutz: Einen solchen Unterwerfungsvertrag kann nur abschließen, wer den EU-Beitritt zum Ziel hat.

Zukunft CH: Ebenfalls für diese Verträge spricht sich der Vorstand des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse aus. Offenbar enthalten die Abkommen aus ökonomischer Sicht Positives.

Amstutz: Der von der Pharma und den ganz großen, vielfach von ausländischen Managern geführten Firmen ist es doch egal, wenn die erfolgreiche direkte Demokratie der Schweiz vor die Hunde geht. Sie orientieren sich am kurzfristigen Gewinn und an der Aussicht, dass mit den stetig steigenden Anforderungen des EU-Bürokratie- und Regulierungsmonsters viele kleinere und mittlere Betriebe nicht mehr mithalten können und sie diese Märkte auch noch übernehmen können. Zudem stellt sich die Frage: Wo ist denn die in Regierungs- und Wirtschaftskrisen steckende und von Schuldenbergen erdrückte EU mit viel tieferen Löhnen und viel höherer Arbeitslosigkeit besser als die Schweiz? Wir in der Schweiz sind nicht die besseren Menschen, aber wir haben das bessere System. Das dürfen wir nicht mit einem EU-Unterwerfungsvertrag preisgeben.

Zukunft CH: Zum neuen Stromabkommen schreibt Swissgrid: «Ein Stromabkommen mit der EU sorgt dafür, dass die Schweiz auch in Zukunft verlässlich, sicher und bezahlbar mit Strom versorgt wird.» Das klingt sehr überzeugend.

Amstutz: Eine Zusammenarbeit im Strommarkt macht durchaus Sinn, aber nicht in dieser Form, wo sich die Schweiz der Willkür der EU ausliefert. Vorab muss die Schweiz ihren Strombedarf selbst im Inland produzieren. Dass dies mit Solar- und Windstrom im Winter nicht funktioniert, sollte mittlerweile allen Nichtideologen klar sein. Es braucht kurzfristig Gaskraftwerke und langfristig neue Kernkraftwerke. Dass nun dieser Stromvertrag bei einer Strom-Mangellage, also im Notfall die Versorgung der Schweiz sichert, ist Träumerei. Entweder unsere Nachbarländer haben genügend Strom, dann können wir diesen kaufen oder sie haben zu wenig Strom, dann verkaufen sie uns nichts, weil sie zuerst ihre eigene Bevölkerung versorgen müssen.

Zukunft CH: Zusätzlich zum Stromabkommen hat die Schweiz mit der EU auch ein neues Lebensmittelabkommen verhandelt. Sehen Sie diesen Vertrag positiver als die anderen Abkommen?

Amstutz: Nein, auch dieser Vertrag ist ein Regulations- und Bürokratiemonster, den uns EU-Funktionäre via Bund über die Kantone und Gemeinden bis in jede Backstube und Alpkäserei vorschreibt, wie sie es haben will. Dieser Vertrag würde viele kleinen und mittleren Betriebe bürokratisch und finanziell so überfordern, dass sie aufgeben müssten. Gewinner wären die großen Konzerne und Großverteiler, die den Markt übernehmen könnten. Darum sind diese auch so vehement für diesen EU-Unterwerfungsvertrag.

Zukunft CH: Laut Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) ist das neue Gesundheitsabkommen «kein partnerschaftlicher Vertrag, sondern ein schleichender Souveränitätsverzicht». Eine zutreffende Einschätzung?

Amstutz: Ja. Ohne Not volle Pflichten und null Rechte. Das trifft die Sache im Kern. Die Schweiz verpflichtet sich, Daten zu liefern, jährlich rund 50 Millionen Franken zu zahlen und nationale Standards mit den EU-Regeln kompatibel zu machen. Gleichzeitig ist sie vom Stimmrecht in den Gremien ausgeschlossen. Im Konfliktfall hat die EU das Recht, den Zugang der Schweiz einzuschränken oder zu entziehen. Dies entspricht dem Unterwerfungsschema im vom Bundesrat vorgeschlagenen Vertragswerk mit der EU: Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und die Schweiz schweigt und zahlt. Das ist unannehmbar.

Zukunft CH: Bundesrat Beat Jans lehnt sowohl ein Referendum «sui generis» als auch ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr ab. Die EU-Abkommen stellten laut Jans nur eine Weiterführung der bisherigen Zusammenarbeit dar und veränderten weder die Institutionen noch das Verhältnis zwischen Bund und Kantone. Wie beurteilen Sie dies?

Amstutz: Das ist Quatsch! Wenn es um Verträge mit der EU geht, haben solche Tricksereien aus dem Bundeshaus leider Tradition. Ich erinnere daran: Als es in der Schweiz um nationale Abstimmungen wie über Kuhhörner, Schnapsbrennhäfen oder fünf Wochen Ferien ging, war das Volks- und Ständemehr gefordert. Auch bei der EWR-Abstimmung 1992 waren beide Mehrheiten ausschlaggebend. Jetzt wo die Schweiz obligatorisch EU-Gesetze übernehmen soll, der EuGH akzeptiert werden müsste, die EU ihr nicht genehme Schweizer Volksentscheide bestrafen dürfte und die Schweiz der EU für immer Milliardenzahlungen leisten müsste, soll das nicht so wichtig sein, dass neben dem Volk auch die Kantone mehrheitlich zustimmen müssen. Das ist im höchsten Maße unredlich.

Zukunft CH: Vielen Dank für das Gespräch.

 

Lieber Leser, glauben Sie, dass diese EU-Verträge die Schweiz stärken oder schwächen? Haben Sie Hoffnung auf eine eigenständige Zukunft – oder fürchten Sie eine schleichende Anbindung? Schreiben Sie es uns in die Kommentare – wir sind gespannt auf Ihre Perspektive.

(Dieser Artikel erschien erstmals auf der Website von Zukunft CH – HOCH2 dankt für die Erlaubnis der Veröffentlichung auf unserer Website. HIER geht es zu Erstveröffentlichung)

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