Der Wahrheit verpflichtet
23. Februar 2026 - Individualbesteuerung: Frontalangriff auf Familien?

Individualbesteuerung: Frontalangriff auf Familien?

Individualbesteuerung: Frontalangriff auf Familien?
Was wie eine technische Steuerreform erscheint, berührt in Wirklichkeit grundlegende Fragen: Soll der Staat Ehe und Familie weiterhin als gemeinsame wirtschaftliche Einheit betrachten – oder die Besteuerung stärker auf die einzelne Person ausrichten? Am 8. März 2026 entscheidet die Schweiz über einen Systemwechsel mit weitreichenden Folgen.

– Ein Artikel von Jurist und Lehrer Ralph Studer von Zukunft CH

Selten hat eine politische Vorlage so hohe Wellen geworfen wie die Individualbesteuerung. Und dies kommt nicht von ungefähr. Im Kern geht es um die Frage, ob der Staat die Ehe und Familie weiterhin als tragende wirtschaftliche Einheit anerkennt – oder ob er die steuerliche Betrachtung stärker auf die einzelne Person verlagert.

Ein Bruch mit dem Prinzip der Wirtschaftsgemeinschaft

Die Individualbesteuerung bedeutet, dass jede Person separat besteuert wird – unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder nicht. Damit würde ein Prinzip aufgegeben, das die Schweiz seit Jahrzehnten prägt: die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft. Dieses Verständnis trägt viele Familien, gerade jene, die Verantwortung füreinander übernehmen und ihre Aufgaben bewusst aufteilen. Wer heiratet, entscheidet sich nicht nur für eine emotionale Bindung, sondern auch für eine wirtschaftliche Einheit.

Genau dieses Fundament würde mit der Individualbesteuerung aufgebrochen, da diese Ehepaare wie zwei Einzelpersonen behandelt. Dies steht auch im Widerspruch zum geltenden Zivilrecht, das klar regelt, dass der erwerbstätige Ehegatte für den Unterhalt der ganzen Familie aufkommt. Wer die Ehe nicht mehr als Einheit anerkennt, stellt letztlich die Frage, ob sie politisch überhaupt noch gewollt ist.

Neue Ungerechtigkeiten für Familien

Befürworter und Gegner sind sich einig, dass die sogenannte Heiratsstrafe beseitigt werden muss. Doch die Individualbesteuerung löst dieses Problem nicht, sondern verlagert es. Doppelverdiener-Ehepaare würden profitieren, Einverdiener-Familien hingegen müssten künftig deutlich mehr Steuern bezahlen. Besonders Familien mit mehreren Kindern geraten stärker unter Druck – was nicht nur familienpolitisch, sondern auch angesichts der sinkenden Geburtenzahlen schwer nachvollziehbar ist.

Selbst der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Serge Gaillard (SP), bestätigt: Einverdiener‑Ehepaare würden im Vergleich zu Zweiverdienern mit gleichem Einkommen massiv stärker belastet. Die Reform schafft damit neue Ungerechtigkeiten für jene Familien, die bereits heute stark gefordert sind.

Besonders stoßend ist die Halbierung des Kinderabzugs bei Einverdienern. Obwohl ein Elternteil die gesamten Kinderkosten trägt, kann künftig nur die Hälfte abgezogen werden. Die andere Hälfte verfällt, weil der zweite Elternteil kein bzw. nur ein geringes Einkommen hat. Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, werden damit steuerlich benachteiligt.

Wahlfreiheit sieht anders aus. Die Botschaft dahinter ist kaum zu übersehen: Wer seine Kinder selbst betreut, soll finanziell schlechter dastehen als jene, die sie fremdbetreuen lassen.

Ein ideologischer Umbau des Familienbildes

Mit der Individualbesteuerung sind zwei kleinere Einkommen steuerlich günstiger als ein großes. Die Reform setzt damit einen deutlichen Anreiz, dass beide Eltern erwerbstätig sein sollen. Für viele Familien bedeutet das: Sie werden in ein bestimmtes Lebensmodell gedrängt.

Die Individualbesteuerung reiht sich ein in politische Forderungen nach Ganztagesschulen, Kita-Ausbau und flächendeckender Fremdbetreuung. Das erklärte Ziel vieler Befürworter ist, mehr Frauen möglichst früh zurück in den Arbeitsprozess zu holen. Damit wird ein Wertesystem gestützt, das Erwerbsarbeit höher bewertet als die Betreuung der eigenen Kinder.

Wenn mehr Mütter arbeiten, steigt zwangsläufig die Zahl der Kinder in Kitas. Bindungsforscher warnen seit Jahren, dass zu frühe und zu lange Fremdbetreuung die Bindungsentwicklung beeinträchtigen kann. Trotzdem spielt das Kindeswohl in der politischen Debatte kaum eine Rolle. Mehr und mehr entsteht der Eindruck, dass die Wertvermittlung an Kinder möglichst früh vom Elternhaus zum Staat verlagert werden soll. Die Vorlage ist damit nicht nur eine Steuerfrage, sondern Ausdruck eines gesellschaftspolitischen Projekts, welches das Familienbild von zwei gleichmäßig erwerbstätigen Ehepartnern bevorzugt und die traditionelle Familie an den Rand drängt.

Es überrascht deshalb nicht, dass die Vorlage die Parteienlandschaft spaltet: Die Mitte, SVP, EDU und EVP lehnen sie ab, während SP, FDP, Grüne und GLP dafür sind. Es geht längst nicht mehr nur um Steuern, sondern um die Frage, welches Familienbild politisch gefördert werden soll.

Verfassungsbruch, Zentralisierung und mehr Bürokratie

Problematisch ist auch, dass die Individualbesteuerung die Ehe wie ein Konkubinat behandelt und damit dem in der Bundesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit widerspricht. Kinderabzüge würden halbiert, selbst wenn ein Elternteil den gesamten Unterhalt trägt.

Auch die Kantone lehnen die Vorlage mehrheitlich ab. Denn mit der Einführung auf Bundesebene müsste die Individualbesteuerung auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern umgesetzt werden. Das bedeutet eine faktische Vereinheitlichung des Steuersystems – ein klarer Bruch mit dem föderalistischen Prinzip. Zudem müssten staatliche Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Betreuung neu geregelt werden.

Für die Kantone kämen rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr hinzu. Auch für Familien steigt der Aufwand: Beide Ehepartner müssten künftig eigene Steuererklärungen einreichen – selbst Paare, die seit Jahren eine funktionierende Arbeitsteilung leben. Was als Gleichstellungsmassnahme für Frauen verkauft wird, ist für viele schlicht eine zusätzliche Belastung, die Fragen nach deren Sinnhaftigkeit aufwirft.

Bessere Lösungen sind möglich – die Richtung entscheidet

Dabei gäbe es weitaus sinnvollere Modelle als die Individualbesteuerung. Modelle wie das Splitting oder eine Schattenrechnung, die in mehreren Kantonen bereits angewendet werden, weisen deutlichere Vorzüge auf. Sie würden die Heiratsstrafe beseitigen, ohne die Ehe zu schwächen oder neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Zudem wären sie einfacher umzusetzen und würden die Wahlfreiheit der Familien respektieren.

Die Individualbesteuerung ist mehr als eine Steuerreform. Sie entscheidet mit darüber, welches Familienbild die Schweiz künftig fördern will. Unser Land bleibt langfristig nur dann stark, wenn es Ehe und Familie als tragende Säulen der Gesellschaft anerkennt und stärkt. Wer die Familie schwächt, schwächt am Ende auch die Zukunft dieses Landes.

Die Vorlage vom 8. März 2026 bietet keine Lösung, sondern eine Scheinlösung. Sie führt in die falsche Richtung und schwächt jene Strukturen, die unser Land tragen. Darum ist die Individualbesteuerung abzulehnen.

Die Schweiz steht an einem Scheideweg – und jetzt werden die Weichen gestellt.

 

Dieser Kommentar ist eine Zusammenfassung der Tagessendung «Familie unter Druck: Die Debatte um die Individualbesteuerung» bei Radio Maria vom 19. Februar 2026. Sie kann nachgehört werden unter radiomaria.ch.

 

Was meinen Sie?
Soll der Staat Ehepaare weiterhin als wirtschaftliche Einheit besteuern – oder ist die Individualbesteuerung ein notwendiger Schritt in die Moderne? Teilen Sie Ihre Meinung unten in den Kommentaren!

 

© Beitragsbild: Nightcafé (KI)

 

(Dieser Artikel erschien erstmals auf der Website von Zukunft CH – HOCH2 dankt für die Erlaubnis der Veröffentlichung auf unserer Website. HIER geht es zu Erstveröffentlichung)

7 1

Schreiben Sie einen Kommentar