Wie steht es um den Lebensschutz in der Schweiz? Wie gehen wir um mit unseren Frauen, mit unseren Kindern, mit der nächsten Generation? Wie denken wir über Abtreibung? Eine Antwort auf diese Fragen gibt das «Kostendämpfungspaket», das in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen hat.
Durch die neue Regelung, die ab 2027 gelten soll, «sind Frauen befreit von der Kostenbeteiligung für Leistungen bei (…) straflosem Schwangerschaftsabbruch». Dass also damit «der Staat alle Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernimmt (…), während zahlreiche lebenswichtige Operationen wie Herz- oder Krebsbehandlungen teilweise nicht vollständig erstattet werden», bezeichnet die EDU in einer Medienmitteilung als «nicht nachvollziehbar». Der Schwangerschaftsabbruch werde damit «verharmlost».
Für die jährlich etwa 12‘000 Abtreibungen in der Schweiz dürften sich die übernommenen Kosten auf circa 20,4 Millionen Franken belaufen. Inwiefern deren komplette Übernahme zur Kostendämpfung beitragen soll, bleibt schleierhaft.
Dass diese Bestimmung darüber hinaus unter der Zwischenüberschrift «Präzisierung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft» aufgeführt ist, ist mehr als nur ironisch – es ist schlichtweg diabolisch. Denn zur Mutter gehört ein Kind, das die Frau unter ihrem Herzen trägt und zur Welt bringt. Doch bei der Abtreibung entscheidet sich die Schwangere ja genau gegen diese Rolle. Das Gegenüber, in Bezug auf das die Frau erst zur Mutter wird, wird bei dieser Abtreibung gezielt getötet. Einen Schwangerschaftsabbruch wie FDP-Nationalrätin Bettina Balmer «in die Mutterschaft integrieren» zu wollen, ist daher die Quadratur des Kreises. Beides schliesst sich gegenseitig aus.
Wie man über Abtreibung spricht, zeigt daher sehr klar, wie man über Abtreibung denkt. Eine Abtreibung ist nicht einfach ein Prozess, «bei dem wenige Zellen zerstört werden», wie Balmer es auf empörende Weise herunterspielt. Sie ist weit, weit mehr, nämlich die Entscheidung einer Frau oder eines Paares gegen das von ihnen selbst gezeugte Kind und bedeutet letztlich «den gewaltsamen Tod eines unschuldigen und wehrlosen Kindes», wie die Organisation PatriotPetition schreibt. Statt dass aber in Anbetracht der steigenden Zahlen «seitens der Politik alles dafür getan würde, jeder einzelnen Abtreibung entgegenzuwirken und Perspektiven für das Leben aufzuzeigen», setze man mit der Kostenübernahme «noch mehr Anreize für Abtreibung». Eine solche «unerträgliche Vergesellschaftung des Abtreibungsunrechts» mache «alle zu finanziellen Beihilfetätern an der Tötung Ungeborener».
Der politische Entscheid würdige darüber hinaus alle Beteiligten herab, analysiert Journalist Stefan Rehder. In erster Linie gelte dies für das Kind, «das wie ein gesundheitlicher Schaden betrachtet wird», aber auch für «die Schwangere und den Kindsvater, die dadurch jeglicher Verantwortung für die Folgen ihres gemeinschaftlichen Handelns enthoben werden».
Doch sachliche Argumente scheinen in dieser Debatte keinen Raum mehr zu haben. Dies wird deutlich, wenn man die Antworten des Bundesrats auf zwei Interpellationen von EDU-Nationalrat Andreas Gafner liest. Gafner beschäftigen die demografischen Auswirkungen der über 250‘000 Abtreibungen, die in der Schweiz seit Einführung der sogenannten Fristenlösung im Jahr 2002 vorgenommen wurden. Immerhin entspreche die jährliche Rate von etwa 12‘000 Abtreibungen dem «Verschwinden einer Kleinstadt pro Jahr». Müsse eine «Vision von Generationengerechtigkeit», fragt Gafner, nicht «auch den Schutz ungeborenen Lebens» mit einschliessen?
Dies wischt der Bundesrat vom Tisch, indem er die Verbindung zwischen Schwangerschaftsabbruch und demografischen Überlegungen als «grundsätzlich problematisch» abtut. Der Zugang zu Schwangerschaftsabbruch sei ein «Recht» und Teil einer modernen Gesundheitsversorgung und Voraussetzung für die Selbstbestimmung von Frauen».
Hier allerdings muss man sich fragen, wozu es überhaupt Statistiken gibt, wenn man die erhobenen Zahlen dann nicht nutzen und in Relation zu anderen Analysen setzen darf. Sodann kann man nicht oft genug daran erinnern, dass es nach wie vor kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch gibt – und es das auch nicht geben darf und kann. Denn wenn, fragt Rehder, «die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen ein Recht ist, was soll dann noch Unrecht sein?»
Selbstbestimmung kommt zudem nicht ohne gleichzeitige Verpflichtung und Selbstverantwortung. Wenn allerdings «der Staat seine Bürger nicht einmal für intime Handlungen und deren Folgen für verantwortlich wähnt», so Rehder weiter, «wofür eigentlich dann?» Selbstbestimmung könne «unmöglich erst dann einsetzen (…), wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt.»
«Selbstbestimmung und Autonomie verkommen zu leeren Versprechen», mahnt Gafner in einer weiteren Interpellation, wenn «eine echte Alternative zur Abtreibung» fehlt. Doch diese zu schaffen, ist der Bundesrat offensichtlich nicht bereit. Zu achselzuckend lässt er die Appelle des EDU-Politikers an sich abprallen. Der Zusammenhang zwischen Abbruchrate und «den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung und Gleichstellung» sei «komplex», ist seine ausweichende, ja nichtssagende Antwort auf Gafners Frage, welche Hauptursachen der Bundesrat für die steigenden Abtreibungszahlen der letzten Jahre ausmache.
Selten entsteht ein Schwangerschaftskonflikt laut Gafner «aus einer bewussten Ablehnung des Kindes». Ausschlaggebend seien vielmehr zumeist «Überforderung, biografische Krisen, Partnerschaftsprobleme oder äusserer Druck». Dies belegt auch der Bericht des Bundesamtes für Statistik «Schwangerschaften und Geburten unter schwierigen Bedingungen», demzufolge 97 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche mit «psychosozialen Gründen» begründet werden.
Der Bundesrat führt an, dass Frauen «schweizweit kostenlose Angebote für fachlich anerkannte medizinische und psychosoziale Beratung zur Verfügung» stünden. Daher sieht er auch «keinen Handlungsbedarf», wenn es darum geht, «Massnahmen dafür zu ergreifen, dass Schwangere in Not nicht aus Druck oder Perspektivlosigkeit handeln».
Wenn jedoch diese Angebote existieren und dennoch – ausgehend von insgesamt 12‘000 Abtreibungen – jährlich weit über 11‘000 Frauen aus psychosozialen Gründen abtreiben, sei die Frage erlaubt, welcher Qualität und wie zielführend diese Beratung eigentlich ist.
All dies lässt nur den einen Rückschluss zu: dass nämlich der Bundesrat offensichtlich überhaupt kein Interesse daran hat, die Zahl der Abtreibungen zu senken und Frauen ein «Ja» zu ihrem Kind zu ermöglichen. Während man die Hürden zur Abtreibung immer weiter abbaut, tut man andererseits nichts dazu, das Auffangnetz engmaschiger zu machen, in das Frauen fallen können, wenn sie nicht abtreiben wollen.
So muss man denn davon ausgehen, dass es sich bei unzähligen Abtreibungen eigentlich um Fälle unterlassener Hilfeleistung handelt, verbrämt als «Recht», vehement eingefordert als Frage der «Selbstbestimmung» und künftig vollständig bezahlt von vielfach ahnungslosen Beitragszahlern. Das ist der eigentliche Skandal.
Sie können die Petition «Keine Abtreibung auf Kosten der Allgemeinheit!» hier unterzeichnen: patriotpetition.org
Am 20. September 2025 findet der diesjährige «Marsch fürs Läbe» in Zürich-Oerlikon statt. Seien auch Sie dabei und setzen Sie ein Zeichen für das Lebensrecht unserer Kleinsten, wenn es heisst «Auch du sollst leben!»
Mehr Informationen unter marschfuerslaebe.ch
(Dieser Artikel erschien erstmals auf der Website von Zukunft CH – HOCH2 dankt für die Erlaubnis der Veröffentlichung auf unserer Website. HIER geht es zu Erstveröffentlichung)