Gemäß Medienmitteilung des Vereins «WIR» hob das bernische Verwaltungsgericht heute vor einer Woche, also am 21. August, unter der Nummer 100.2021.300U einen früheren Entscheid des Berner Regierungsrates Christoph Neuhaus auf. Dieser besagte, dass adaptive Antennen ohne Baubewilligung in Betrieb genommen werden dürfen. Der Knackpunkt: wenn etwas ohne Baubewilligung eingeführt oder erstellt wird, kann sich die Bevölkerung nicht dagegen wehren, da die rechtliche Grundlage dazu fehlt. In diesem Zusammenhang ist erstaunlich, dass Regierungsrat Neuhaus noch im Jahr 2019 entschied, dass der Swisscom die vom Regierungsstatthalter erteilte Baubewilligung für sechs geplante 5G-Antennen in Hilterfingen entzogen werden soll. Dies, nachdem die Bauherrin nach Absprache mit der Orts- und Landschaftsbildkommission die Anordnung der Antennen änderte und eine Verkleidung derselben projektierte. Dies berichtete im Dezember 2019 die Jungfrauzeitung. Kurz gesagt: Regierungsrat Neuhaus nutzte damals eine Bagatelle, um den Bau neuer 5G-Antennen temporär zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Apropos Bagatelle: Als Bagatellen wurden den Gemeinden die Umrüstungen von konventionellen auf adaptive Antennen verkauft, damit diese bewilligungsfrei durchgeführt werden konnten. Sollte es zur Rechtskraft erwachsen, können mit dem aktuellen Urteil nun sämtliche Umrüstungen im Nachhinein angefochten werden, da es in diesem Zusammenhang zum Präzedenzfall würde. Die angebliche Bagatelle war übrigens Teil eines Maßnahmenpaketes, welches es erlauben sollte, dem 5G-Ausbau Vortrieb zu leisten. Mit im Paket waren auch Werkzeuge wie die Aufrüstung von 3G auf 5G per Software, natürlich auch bewilligungsfrei, sowie das als «Buebetrickli» – also Bubenstück – bekannte Vorgehen des Bundesrates. Entgegen früheren Beteuerungen, die Grenzwerte für den Mobilfunk nicht lockern zu wollen, erließ dieser eine Verordnung, welche es mit dem als Korrekturfaktor bekannten Verfahren ermöglichte, eben genau das zu tun: eine bis zum Zehnfachen gesteigerte Sendeleistung für 5G.
Mit dem bahnbrechenden Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern dürfte nun auch klar sein, dass die Mobilfunkanbieter mit der von Christoph Neuhaus eingeführten Praxis bevorzugt behandelt wurden und den Menschen die Möglichkeit genommen wurde, sich gegen die adaptiven 5G-Antennen zu wehren. Der Verein WIR spricht hier von systematischer Korruption. Die Medienmitteilung geht per heute an satte 20’000 Adressaten, darunter Verantwortliche in Regierungsgremien, Behörden, Medien, Gerichte und viele mehr. Wir dürfen gespannt sein, wer auf welche Weise über die 5G-Schlappe berichten wird. Diverse weiterführende Links finden Sie wie immer auf unserer Website unterhalb der Sendung.
Noch ein kleiner Hinweis: Bloß weil Ihr Smartphone möglicherweise 5G unterstützt, müssen Sie diese Technologie nicht unbedingt auch nutzen. Bei den meisten Geräten lässt sich in den Einstellungen angeben, auf welchen Netzen gefunkt werden soll und auf welchen nicht. Und falls ein neues Smartphone bei Ihnen auf der Wunschliste steht, können Sie gleich zu einem Gerät greifen, welches 5G gar nicht erst unterstützt.