Das Affenvirus SV40, mit ganzem Namen Simian Virus 40, hat wohl ab den späten 1950er-Jahren über verseuchte Kinderlähmungsimpfungen den Weg in die Menschen gefunden. Und nun tragen, so wie es aktuell aussieht, auch die Genimpfungen von BioNTech für die weitere Verbreitung des möglicherweise krebserregenden Virus bei.
In einem Artikel von 2004 schreibt der Spiegel: «Krebsrisiko: Polio-Impfstoff über Jahrzehnte verseucht – Mediziner aus den USA warnen vor den möglichen Spätfolgen der Impfung gegen Kinderlähmung.»
Und Scinexx titelte, ebenfalls im Jahre 2004: «Affen-Virus an Krebsentstehung beteiligt? Die Hinweise auf eine Verbindung zwischen einem Affen-Virus und einigen Krebsarten beim Menschen verdichten sich. DNA des Virus SV40 konnte in 33 von 55 Tumoren von Patienten nachgewiesen werden, bei denen kürzlich ein non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert wurde.»
SV40 ist also ein durchaus bedenklicher Stoff. Man hätte denken können, die Wissenschaft lasse nach diesen Erkenntnissen in den frühen 2000ern nun die Finger davon. Doch weit gefehlt. So steht im Abstract einer aktuellen Präprint-Studie von Kevin McKernan et al. von diesem Jahr:
«Mehrere Assays belegen eine DNA-Kontamination, die die Auflagen der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) (...) übersteigt.»
Ende Oktober postete nun die Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig, Autorin des kürzlich erschienenen Spiegel-Bestsellers «Die Corona-Verschwörung»:
«EMA räumt SV40-Sequenz in Plasmid-DNA ein. Gegenüber der EMA habe BioNTech die SV40-Sequenz ‘nicht ausdrücklich erwähnt’.»
Die da in einem Post veröffentlichte Antwort der EMA dazu infolge einer Informationsfreiheitsanfrage zur Offenlegung der Plasmid-Sequenz durch BioNTech/Pfizer, ist alles andere als vertrauenserweckend. Hier ein Abschnitt aus dem Telegram-Kanal Dr. Brigitte Röhrig:
«Die Sequenz sei ‘nicht direkt relevant (...) für den mRNA Produktionsprozess’. (...) Aufgrund der fehlenden Funktion dieser Sequenz habe BioNTech nicht besonders auf sie hingewiesen. Im Rahmen des Herstellungsprozesses werde diese Sequenz und andere Plasmid-DNA-Sequenzen herunter gebrochen und entfernt. Fragmente der SV40-Sequenz könnten nur als ‘Restverunreinigungen’ in sehr geringer Menge enthalten sein, die routinemäßig kontrolliert würden.»
Die Untersuchungen von Kevin McKernan et al. zeigen nun aber deutlich auf, dass es sich eben nicht nur um «Restverunreinigungen» handelt, sondern um durchaus nicht vernachlässigbare Mengen, die wie erwähnt die Grenzwerte der EMA übersteigen. Und sogar wenn diese Aussage stimmte, würde diese Begründung für den fehlenden Hinweis von BioNTech/Pfizer auf das Vorhandensein der SV40-Sequenz gemäß Dr. Röhrig nicht greifen. Denn laut europäischer Gesetzgebung sind bei Impfstoffen – und erst Recht bei Gentherapeutika – unter anderem folgende Angaben zu machen:
«Angaben zur Herstellung des Wirkstoffs: darunter fallen der Herstellungsprozess, die Angaben über Ausgangs- und Rohstoffe, spezifische Maßnahmen zur Unbedenklichkeitsbewertung (...)»
(Quelle: Anhang I Teil III Ziffer 1.2 b) der Richtlinie 2001/83/EG)
Das heißt also, es dürfte aufgrund der Gesetzeslage kein Herausreden von BioNTech geben, auch was Inhaltsstoffe betrifft, die angeblich im Endprodukt nicht oder kaum mehr zu finden sind.
Was das nachgewiesene Vorhandensein von SV40 nun für mögliche Langzeitfolgen auf die gengespritzte Bevölkerung haben dürfte, kann leider nur noch abgewartet werden, die Stoffe sind schließlich nun weltweit milliardenfach verabreicht worden.