Europa wird ärmer und allen voran Deutschland. Dies zeigt eine Auswertung von Statista vom 5. Juli 2023. Schaut man sich die Statistik an, stieg der Anteil von Armut oder Ausgrenzung bedrohter Personen in Deutschland von 2019 auf 2022 um 3.6 Prozent. Eine Besserung ist wohl nicht bald zu erwarten und die Liste der Gründe ist lang. Auch in der Schweiz wird das Thema Armut in der Politik wieder populär. Dies widerspiegelt sich beispielsweise im Auftritt der Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am Aktionstag gegen Armut und Prekarität in Biel, wo sie unter anderem folgendes sagt:
«Armut, meine Damen und Herren, betrifft mehr als 700’000 Menschen, wobei die sogenannten «vulnerablen» Personen überrepräsentiert sind, die oft mit Abwesenheiten oder Defiziten konfrontiert sind. Insbesondere im Einkommen, aber auch mit fehlender Anerkennung von Qualifikationen durch Zertifizierungsprogramme, Gesundheitsprobleme oder Unsicherheit bei Aufenthaltstiteln, Arbeitslosigkeit und Alleinerziehende, aber auch viele junge Menschen und Kinder. (…) Während der COVID-19-Pandemie erinnern wir uns an Bilder von Menschen, die sich kilometerlang in Genf anstellen, um Lebensmittelhilfen zu erhalten. Dieses Bild war unwürdig für unser Land. Es war nicht auf Genf beschränkt, aber es wurde im Ausland viel gezeigt und hat unser Land geprägt. Dies sollte uns zum politischen Handeln bewegen.»
Der Bundesrat politisiert zurzeit offenbar schamlos mit einem Problem, für das er zu einem großen Teil mit-, wenn nicht gar hauptverantwortlich ist. Denn für die vermeintliche Gesundheit duldete man ja so einiges. So wurde von der Politik auch billigend in Kauf genommen, die Menschen im Zuge unausgegorener und wissenschaftlich nicht belegter Maßnahmen, arm werden zu lassen. Viele mussten am Beispiel der eigenen Existenz erfahren, wie das Leiden der kleinen und mittelgroßen Unternehmen während der Pandemie als eher nebensächlich angeschaut wurde. Dabei wurde gerne erzählt, wie einfach die Schweizer Regierung Geld für die Unternehmen bereitstellte. Doch dieses Geld ist für die Betroffenen nur auf den ersten Blick ein Segen, denn diese Darlehen müssen auch zurückbezahlt werden. Zudem gab es bei weitem nicht für alle Geld, denn von der Corona-Erwerbsausfallentschädigung profitierten hauptsächlich die Unternehmen, welche einen durch die Maßnahmen entstandenen Totalausfall erlitten. Die Unternehmen, die zwar weiterhin ihre Geschäfte betreiben konnten, deren Kundschaft jedoch ausblieb, gingen nahezu leer aus. Dies bemängelte auch schon eine Prüfungskommission:
«Während des Notrechts wurden Selbständigerwerbende, deren Betrieb zwangsgeschlossen wurde, zum Teil bevorteilt gegenüber jenen, deren Geschäft offenbleiben konnte, aber aufgrund fehlender Kundschaft trotzdem große oder totale Umsatzeinbußen erlitten. Letztere, sogenannte Härtefälle, hatten nur Anspruch auf CEE, wenn ihr AHV-pflichtiges Jahreseinkommen 2019 zwischen 10’000 und 90’000 Franken lag. Rückblickend erscheint diese Ungleichbehandlung nicht angemessen, weil zwangsgeschlossene Betriebe durch die Corona-Maßnahmen nicht notwendigerweise stärker betroffen waren als Härtefälle.»
Dennoch, gemäß dem Bericht von «direkt-magazin.ch» habe man das Problem erfasst. Die Hochglanz-Nachricht der Politik, insbesondere der SP, ist klar: Bis 2030 soll sich die Armut in der Schweiz halbieren. Als Gründe für die grassierende Armut werden die steigenden Grundkosten für Krankenkasse, Wohnungsmieten und Lebensmittelkosten genannt. Gleichzeitig suggeriert man, dass Lösungen auf dem Tisch lägen. Es ist die Rede von bezahlbaren Krippen und verbindlichen Mindestlöhnen. Wie dies die zuvor erwähnten Probleme genau lösen soll, bleibt jedoch unbeantwortet.