An der Bundesratssitzung vom 1. November wurde ein Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Dabei geht es um die Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Speicherung und Weitergabe von Passenger Name Records, kurz PNR-Daten. Die PNR-Daten enthalten alle Passagierinformationen, welche mit den Fluggesellschaften geteilt, beziehungsweise von diesen erstellt werden. Darunter fallen unter anderem folgende Informationen, gemäß der Direktive 2016/681:
«PNR-Daten, sofern durch die Fluggesellschaften erhoben:
Reservationsdatum und Ticketausgabe
Datum/Daten der geplanten Reise(n)
Name(n)
Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-mail-Adresse)
Zahlungsinformationen, inkl. Rechnungsadresse
Komplette Reiseroute für spezifische PNR
Frequent Flyer Informationen
Reisestatus, inklusive Bestätigung, Check-in Status, no-show oder go-show Information
Generelle Bemerkungen (inklusive aller vorhandenen Informationen über begleitete oder unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren, wie Name und Geschlecht, Alter, Sprache, Name und Kontaktdaten der Aufsichtsperson bei Abreise und Beziehung zum Kind, Name und Kontaktdaten der Aufsichtsperson bei Ankunft und Beziehung zum Kind, Abreise und Ankunfts Agent)
Sitznummer und Sitzinformationen
Alle Gepäckinformationen
Alle zusätzlich festgehaltenen Passagierinformationen (API) (wie jegliches identifizierende Dokument, Pass- & ID-Informationen, Airline, Flugnummer etc.)
Alle historischen PNR-Daten der gleichen Person»
Diese Daten helfen gemäß der Direktive, Verbrecher und Terroristen aufzuhalten und mögliche Anschläge zu antizipieren.
In der EU werden schon seit 2004 PNR-Daten an die USA weitergeleitet und seit 2016 werden diese auch in und für die EU erhoben. Im Mai dieses Jahres wurden dann die Möglichkeiten zur Weitergabe und Aufbewahrung der Daten erweitert, dies mit der Direktive 2023/977. Die Schweiz stellt dabei eine Lücke dar. Deren Fluggesellschaften unterliegen nicht der EU-Direktive somit ergebe sich gemäß Communiqué des Bundesrates die Gefahr, dass Kriminelle bewusst die Schweiz ansteuern, um dann über den Straßen-/Schienenverkehr in die EU einzureisen und somit den Aufenthalt zu verschleiern. Damit soll nun Schluss sein. Unter Berufung der möglichen Benachteiligung der Schweizerischen Fluggesellschaften will die Schweiz diese nun angehen und setzt damit den Grundstein für die kommenden Verhandlungen.
Leider hilft dieser PNR-Datenaustausch nicht nur beim Aufklären von Verbrechen, sondern stellt auch ein mögliches Instrument der allgemeinen Überwachung dar. Können wir bald eine Erweiterung der PNR-Daten erwarten, die auch den CO2-Verbrauch und Impfstatus enthalten?