An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für einen Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt.
Es können aber nicht alle Wähler elektronisch wählen. In erster Linie dürfen in den genannten Kantonen vor allem Auslandschweizer elektronisch abstimmen, Basel-Stadt lässt zusätzlich noch Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen zu. Im Kanton St.Gallen kann sich ebenso eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die drei Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65’000 Stimmberechtigten. Dies entspricht rund 1.2 % aller Schweizer Stimmberechtigten.
Der Bundesrat hat den drei Kantonen bereits am 3. März 2023 Grundbewilligungen für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Begründung: Sie hätten das neue, vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post in Betrieb. Es sei ein komplett neues System, meldete der Bundesrat im Frühling. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich aber mehr um das im «im Kern überarbeitete» System der Post, welches 2019 wegen Sicherheitsmängeln außer Betrieb genommen wurde.
E-Voting ist in der Schweiz sehr umstritten, im Jahr 2020 wurde gar eine Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium angestrebt. Dies unter anderem wegen Pannenanfälligkeiten und Fehlerhaftigkeiten sowie den vereinfachten Möglichkeiten zur Manipulation. Im Juni 2020 berichtete unter anderem Swissinfo, dass die Initiative zwar vom Tisch sei, dies aber nicht ganz. Denn das Initiativkomitee gab damals an, dass falls ein neuer Versuchsbetrieb aufgenommen werde und sich die Systeme nach wie vor als nicht fälschungssicher erwiesen, sie sich vorbehielten, erneut eine Moratoriums-Initiative zu lancieren. Das könnte möglicherweise nun wieder der Fall sein.