Ein Grundgedanke der Demokratie ist wohl die Meinungspluralität und diese in Wahlen und Abstimmungen entsprechend äußern zu können. Wenn dies ohne Propaganda und Zensur vonstatten geht, eine gute Sache. Bei den Wörtern «Direkte Demokratie» oder «Volksabstimmung» denken vermutlich viele vor allem an die Schweiz. Die Schweiz ist sicher eines der Länder mit den weitreichendsten Möglichkeiten für Referenden und Volksentscheide. Vor allem auch auf nationaler Ebene. Aber Volksentscheide sind eben durchaus auch in anderen Ländern möglich. Wie zum Beispiel in Deutschland. Richtig gehört, Deutschland! Vor allem auf lokaler Ebene sind da durchaus Instrumente vorhanden, mit denen auch die Bevölkerung Volksentscheide zu Sachthemen erzwingen kann. Diese existieren schon lange, doch sind sie erst während der Plandemiejahre nach und nach in den Fokus von Aktivisten gerückt.
Wie auch die Schweiz, platzt Deutschland durch die massive unkontrollierte Zuwanderung immer mehr aus allen Nähten. Selbst in den kleinsten Dörfern sollen hunderte oder sogar tausende Migranten untergebracht werden. Wegen der immer größer werdenden Überfremdung haben sich in zahlreichen deutschen Ortschaften Bürgerinitiativen gebildet und gemäß den lokalen Bestimmungen Unterschriften gesammelt um einen Volksentscheid herbeizuführen. Dies gelang zum Beispiel kürzlich in Greifswald und auch Grevesmühlen –beide Orte befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern – wo die Bürger, Flüchtlingsunterkünfte ablehnten. Diese Entscheide sind für die Behörden bindend.
Anders hingegen scheint das im brandenburgischen Prenzlau zu laufen. Auch dort wurden in Rekordzeit 13'000 Unterschriften gesammelt, welche das Referendum gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft ermöglichten. Doch obwohl das Referendum ordnungsgemäß zustande kam, schaltete sich nun die CDU-Landrätin Karina Dörk ein und stoppte die Abstimmung, wie der Nordkurier berichtete. Über diese Frage dürfe nicht abgestimmt werden, weil es sich um eine «Pflichtaufgabe nach Weisung» handle. Gemäß den Initianten sei das eine fadenscheinige Begründung. Für das formelle Zustandekommen der Abstimmung ist aber der Kreistag, also das lokale Parlament zuständig. Dort will die Landrätin nun mittels des Wahlleiters ihren Antrag einbringen, das Bürgerbegehren für ungültig erklären zu lassen. Doch damit nicht genug. Denn sollte der Kreisrat das Begehren dennoch zulassen, wird sich die Landrätin damit nicht abfinden. So zitierte sie der Nordkurier anfrangs September:
«Und selbst wenn der Kreistag dem Vorschlag des Wahlleiters nicht folgen sollte, müsste ich diesen Beschluss des Kreistages im Anschluss beanstanden.»
Mit «beanstanden» ist hier wohl einkassieren, beziehungsweise aufheben gemeint. Man wolle aber den Bedenken der Bevölkerung entgegenkommen und vorerst nur 200 statt der geplanten 300 Plätze umsetzten. Die Plätze um einen Drittel zu reduzieren darf die Landrätin also in Eigenregie entscheiden, aber eine Volksabstimmung sei nicht zulässig? Das halten nicht wenige für ein merkwürdiges Demokratieverständnis.
Doch auch im bereits erwähnten Grevesmühlen wo ein bindendes Ergebnis vorliegt und über 91 % der Bevölkerung gegen die Unterkünfte votierten, steht bereits im Raum, den Bürgerwunsch zu umgehen. Schließlich gelte der Entscheid nur für Container-Unterkünfte und nur für öffentlichen Grund und nicht für private Flächen oder Gebäude. Dass sich deutsche Behörden mit der Demokratie oftmals schwer tun, wenn diese nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt, ist nicht neu. Bei den aktuellen Beispielen stellt sich schon die Frage, ist Demokratie also nur so lange genehm, wie einem das Ergebnis passt?