Der Wahrheit verpflichtet
09. Oktober 2023 - Roger S. Taylor

Die ständig einseitige SRG-Berichterstattung – Absicht?

Roger S. Taylor
Einigen dürfte es bekannt sein, vielen hingegen nicht. Für alle redaktionellen Inhalte des durch Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehens in der Schweiz, kurz SRG, gibt es eine offizielle Beschwerdestelle. Doch das Sündenregister der SRG wird dennoch immer länger – und Konsequenzen hat er öffentlich-rechtliche Medien-Riese offenbar nicht zu befffürchten.
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News vom 9. Oktober 2023

Die Beschwerdestelle der SRG nennt sich Ombudsstelle und ist hauptsächlich über das Internet erreichbar. Sie versteht sich als Schlichtungsstelle zwischen den SRG-Redaktionen und den Zuschauern. Dort kann sich jeder Zuschauer über eine Sendung oder einen Nachrichtenbeitrag beschweren, wenn er meint, der ausgestrahlte Inhalt verstoße gegen die Artikel 4 und 5 des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG). Seit Ende 2022 ist sogar eine Beschwerde gegen gelöschte Nutzerkommentare möglich. Die Ombudsstelle ist keine unabhängige Instanz, sondern Teil der SRG-Struktur. Also quasi eine interne Kontrollinstanz, welche verständlicherweise nicht ganz unbefangen sein kann. Entsprechend fallen viele Beschwerden zugunsten der SRG aus.

Wer mit dem Entscheid der Ombudsstelle nicht zufrieden ist, kann den Fall ans UBI, der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, weiterziehen. Die nächste Stufe ist dann schon das Bundesgericht. Dieses kam sogar erst kürzlich zum Zug, weil die SRG mit einem Urteil des UBI nicht zufrieden war, wie die Weltwoche berichtete. Es ging um einen Bericht im Westschweizer Fernsehen RTS zum Covid-Gesetz, welcher nach Ansicht der UBI als einseitig eingestuft wurde. Damit wollte sich die SRG nicht zufriedengeben und zog den Entscheid vors Bundesgericht, welches die Auffassung des UBI aber bestätigte.

Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das durchaus bemerkenswerte Urteil nach sich zieht. Eines scheinen all die Kontrollmechanismen, egal ob Ombudsstelle, UBI oder das Bundesgericht, nämlich gemeinsam zu haben. Für die SRG hat es so gut wie nie ernsthafte Konsequenzen. Außer vielleicht einem entsprechenden Artikel auf der Webseite sind kaum Sanktionen zu erwarten. Insofern ist ebenfalls unklar, warum die SRG im erwähnten Fall den Entscheid des UBI überhaupt ans Bundesgericht weiterzog. Denn im betreffenden Beitrag sind praktisch nur Befürworter des Covid-Gesetzes zu Wort gekommen und die Gegner wurden hauptsächlich als hasserfüllt und gewalttätig dargestellt. Wollte sich die SRG ihre Art der einseitigen Berichterstattung etwa auf diese Weise gerichtlich bestätigen lassen? Abgesehen davon, dass es hier nur um einen einzigen Beitrag ging, obschon die ganze Berichterstattung der angeblichen Pandemie durch extreme Einseitigkeit geprägt war. Auch wenn es ein kleiner Lichtblick ist, dass das Bundesgericht noch solche Urteile fällt, stellt sich die Frage, ob es das eben auch tun würde, wenn es für die SRG ernsthafte Konsequenzen bedeuten würde? Zum Beispiel Geldbußen oder gar Entlassungen der betreffenden Redaktoren? Wobei hier auch festzuhalten ist, dass staatliche Eingriffe in redaktionelle Arbeiten grundsätzlich kritisch anzusehen sind. Bei der SRG handelt es sich aber um ein durch Zwangsabgaben des Steuerzahlers finanziertes und daher faktisch staatliches Großunternehmen, welches einen klaren Leistungsauftrag zu erfüllen hätte. Bereits in der Bundesverfassung unter Art. 93.2 steht:

«Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. (...) Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.»

Im Radio- und Fernseh-Gesetz, der Sendekonzession sowie vielen eigenen Richtlinien wird dieser Auftrag noch weiter präzisiert.

Deshalb lohnt sich ein weiterer Blick in das «SRG-Sündenregister» der Ombudsstelle. In der SRF-Tagesschau vom 10. Juni 2023 wurde in Zusammenhang mit den Anklagen gegen den ehemaligen US-Präsidenten, Donald Trump, das Wort «weaponization» völlig aus dem Zusammenhang gerissen, um die Befürworter Trumps in ein schlechtes Licht zu rücken. Das SRF rechtfertigte sich bei der Aktion mit einem angeblichen Übersetzungsfehler. (S-6) Doch selbst die Ombudsstelle stellte klar fest, dass es sich eben nicht nur um einen Übersetzungsfehler handelt und durch die vorliegende Verwendung den Inhalt verzerrt wiedergibt und somit gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstoßen wurde. Trotzdem trägt auf der SRF-Webseite der Artikel zur Beschwerde den Titel: «Übersetzungsfehler in der Tagesschau führt zu Beanstandung». Einsicht? Fehlanzeige!

Lernwille? Offenbar ebenfalls nicht vorhanden. Denn der nächste Fall, den die Aufsichtsgremien beschäftigen dürfte, sofern eine Beschwerde eingeht, ist die Berichterstattung über die Vergabe des Nobelpreises für die Arbeit an mRNA-Impfstoffen. Denn die Medien, und dabei auch das SRF überschlugen sich mit Lobeshymnen auf die Gensubstanzen, ohne die vielen Widersprüche und gravierenden Impfschäden auch mit nur einem Wort zu erwähnen. Auch der eigentliche Miterfinder und heutige Kritiker der mRNA-Technologie, Robert Malone, wurde nicht erwähnt. So geht einseitige und manipulative Berichterstattung.

Dies waren nur wenige Beispiele. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Warum die SRG einen solchen Kurs fährt und ständig gegen den Leistungsauftrag und die eigenen Richtlinien verstößt, bleibt wohl vorerst unklar und Nährboden für Spekulationen.

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