Der Wahrheit verpflichtet
22. März 2023 - Stephan Seiler

Entschädigung für Impf-Opfer

Stephan Seiler
In Österreich plant die neue Koalitionsregierung einen Entschädigungsfonds für die Opfer von Corona-Massnahmen und Impfgeschädigte. In Deutschland und der Schweiz ist nichts dergleichen geplant. Dort werden die Anträge meist abgelehnt.
Link zur Sendung
News vom 22. März 2023

Erhalten Menschen eine Entschädigung vom Staat, wenn sie durch Corona-Massnahmen und Gen-Präparate beeinträchtigt wurden? Dies hängt ganz davon ab, wo sie Zuhause sind: In Niederösterreich sieht es damit zum Beispiel recht gut aus. Gemäß Bericht der «Wiener Zeitung» sollen Opfer von Corona-Zwangsmassnahmen mit einem 30-Millionen-Euro-Fonds entschädigt werden. Nach anfänglichen Lockdown-Forderungen schwenkte die Freiheitliche Partei FPÖ rasch auf einen äußert massnahmenkritischen Kurs um und forderte eine Aufarbeitung der Corona- Massnahmen. Sie gewann damit rund zehn Prozent der Wählerstimmen, während die ÖVP, die Österreichische Volkspartei, gleichzeitig zehn Prozent verlor. Nun haben sich die beiden Parteien auf eine Landeskoalition geeinigt.

Mit dem Entschädigungsfond sollen etwa verfassungswidrige Corona-Strafen, Beratungsleistungen bei Impf-Schäden, medizinische Betreuung, Kosten zur Behandlung von psychischen Problemen und allfällig erforderliche Therapien abgedeckt werden. Wie das im Detail aussehen wird, ist derzeit noch unklar. Im Nachbarland wird damit abermals Geschichte geschrieben, denn Österreich beschloss Ende Januar 2022 als erstes Land in Europa eine rigorose Impfpflicht für die ganze Bevölkerung und drohte Impfunwilligen eine Geldstrafe von bis zu 3600 Euro an. Die österreichische Regierung kam sogar auf die irrwitzige Idee, eine Impflotterie mit 1,4 Milliarden Euro einzurichten: als Anreiz für Unentschlossene.

Im Nachbarland Italien hat die Regierung schon Ende Januar 2022 einen Fonds in der Höhe von 50 Millionen Euro für Impfgeschädigte beschlossen. Die bewilligten Mittel fließen in einen bereits im Jahr 1992 eingerichteten Fond für Opfer von Nebenwirkungen durch staatlich angeordnete oder empfohlene Impfungen, wie etwa die zehn Pflichtimpfungen für alle Kindergarten- und Schulkinder. Nach einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts besteht der Anspruch auf staatliche Entschädigung nicht nur, wenn die Bevölkerung durch ein Gesetz zur Impfung verpflichtet wurde, sondern auch dann, wenn der Staat die Impfung lediglich empfohlen hatte. Damit können Menschen in Italien, die sich seit Beginn der Impfkampagnen gegen Covid-19 haben impfen lassen, bei Nebenwirkungen Schadenersatz vom Staat verlangen.

Nicht so in Deutschland: Dort sucht man einen solchen Fond vergebens. Wie die «Deutsche Tagesschau» Ende Januar berichtete, müssen Impfgeschädigte einen komplizierten Antrag stellen, der in der Regel abgelehnt wird. Von rund 6000 Anträgen seien nur 253 von den Behörden bewilligt worden.

Auch in der Schweiz gibt es keinen Fonds für Impfgeschädigte. Schlimmer noch: Wie der «Tagesanzeiger» anfangs Februar berichtete, werden hierzulande, wohlgemerkt im reichsten Land Europas, überhaupt keine Impfschäden durch Gen-Präparate anerkannt. Von 245 Anträgen sei bisher kein einziger bewilligt worden. Viele Gesuche würden die formellen Kriterien für eine weitere Untersuchung nicht erfüllen, behauptet das Bundesamt für Gesundheit BAG. Die «Aargauer Zeitung» berichtete Ende Januar über das Schicksal einer Familie in der Stadt Uster, die an schweren Nebenwirkungen durch Gen-Präparate leidet und noch immer im Stich gelassen wird. Nicht einmal eine offizielle Anlaufstelle für Opfer von Impfschäden gibt es hierzulande. Mutmaßlichen Opfern könnte daher möglicherweise das Beratungstelefon von Aletheia weiterhelfen. Bei der Entschädigung und Aufarbeitung von Corona-Zwangsmassnahmen kann die Schweiz nur als Entwicklungsland bezeichnet werden.

9 0

Schreiben Sie einen Kommentar