Der Wahrheit verpflichtet
01. Mai 2023 - Stephan Seiler

Freispruch im Fall Walliserkanne

Stephan Seiler
Bei der Walliserkanne in Zermatt schlug der Corona-Staat besonders hart zu. Nun wurde der Wirt Ivan Aufdenblatten teilweise freigesprochen.
Link zur Sendung
News vom 1. Mai 2023

Am Vormittag des 31. Oktobers 2021 wurde das Restaurant «Walliserkanne» in Zermatt zum Schauplatz einer dystopischen Szene. Über zwei Dutzend Polizisten rückten aus, nur weil die Wirtefamilie den diskriminierenden Zertifikats-Zwang nicht mitmachen wollte. Vater und Mutter Aufdenblatten und der eine Sohn Ivan, die ihre «Walliserkanne» in vierter Generation führen, wurden unter roher Polizeigewalt festgenommen. Hintergrund der staatlichen Machtdemonstration: Die Walliserkanne hielt die Türen stets für alle Menschen offen, auch für jene, die kein Covid-Zertifikat besassen. Sogar eine Untersuchungshaft von einem Monat ordnete der Oberstaatsanwalt gegen die Wirtsleute an, was dann vom Zwangsmassnahmengericht glücklicherweise abgelehnt wurde. So kam die Familie nach vier Tagen Haft wieder frei. Der weit über Zermatt bekannte Hotelier Mario Julen, der zwischen den Behörden und den Restaurantbetreibern vermitteln wollte, erlebte die Verhaftung als Augenzeuge live mit. Gegenüber der Boulevardzeitung Blick schilderte er:

«Im Rudel ging die Polizei auf die Familie los, mit Fäusten und Schuhen – und zwar ohne Vorwarnung.»

Obwohl sich die Familienmitglieder zunächst nicht gewehrt hätten, sei die Mutter Nelly von Polizisten brutal zusammengeschlagen worden. Dem Sohn Ivan hätten die Staatsdiener gar den Oberarmknochen aus der Gelenkpfanne herausgerissen. Bis heute sei die Verletzung noch nicht vollständig verheilt. Der Vater Andreas erhielt Schläge in den Nacken und musste ärztlich behandelt werden. Die brutale Aktion der Polizei sitzt den Wirtsleuten im wahrsten Sinne des Wortes noch immer in den Knochen.

Nach eineinhalb Jahren wurde Gastwirt Ivan Aufdenblatten nun kürzlich vom Bezirksgericht in Visp vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Covid-Gesetz freigesprochen. Das Gericht begründet den Freispruch mit nicht verwertbaren Beweisen. Zusätzlich erhält Ivan eine Entschädigung für die Anwaltskosten. Auf Anfrage unserer Redaktion sagte er, dass der Freispruch allerdings nur den Vorwurf betreffe, als Betriebsinhaber die Zertifikatspflicht nicht kontrolliert zu haben. Alle anderen Strafverfahren gegen ihn, namentlich wegen Hinderung einer Amtshandlung, Siegelbruch, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und auch wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, seien noch immer hängig. Ebenso ausstehend seien auch die Urteile über die von der Wirtefamilie gestellten Strafanzeigen gegen gewaltsame Polizisten. Wie in anderen Fällen, arbeiten die Mühlen der Justiz auch in diesem Corona-Verfahren besonders langsam.

21 0

Schreiben Sie einen Kommentar