Der Wahrheit verpflichtet
16. Mai 2025 - Redaktion

Frye Schwyzer gegen Rheinmetall: David gegen Goliath

Redaktion
Auch in ihrer aktuellen, zweiten Stellungnahme gegenüber der IG Frye Schwyzer wertet Rheinmetall einen 70 Jahre alten Beschluss quasi als Persilschein, um in der Schweiz Waffen zu produzieren, möglicherweise auch für aktive Kriegsgebiete. Die IG kritisiert dieses Vorgehen und die zugehörige Argumentation stark und fordert unter anderem eine seriöse Überprüfung dieser uralten Betriebsbewilligung.

Ein Journalist fragte kürzlich die IG Frye Schwyzer an: Rheinmetall hat viel Rückhalt in Politik und Wirtschaft. Welche Kräfte unterstützen die Frye Schwyzer?

Die IG habe ehrlich geantwortet, wie in einer aktuellen Medienmitteilung zu lesen ist: Sie seien einfache Vertreter des Volkes, welche sich für Frieden, Neutralität und die Sorgen der Mitmenschen einsetzen. Sie würden weder von Wirtschaft noch Politik unterstützt. Die Mitglieder der IG fragen sich völlig zu Recht: Soll ein normaler Bürger seine Sorgen nicht mehr äußern, ohne Politiker oder die Wirtschaft im Rücken zu wissen? Gibt es für diese Sorgen in der demokratischen und freien Schweiz kein Gehör mehr?

Positiv überrascht: Sachliche Stellungnahme der Bauherrschaft

Josef Ender, Leiter der Bewegung, hat bereits in einem Interview mit HOCH2 am 31. März 2025 über die Pläne von Rheinmetall im Kanton Schwyz berichtet. Schauen Sie das spannende Gespräch mit ihm unter dem Titel: «Die Schweiz als Kriegsziel – Rheinmetall will im Kanton Schwyz produzieren, auch Waffen für aktive Kriegsgebiete» hier an.

Anfang Mai wurde den Frye Schwyzer nun die Duplik der Bauherrschaft Rheinmetall Air Defence AG zugestellt. Gemäß Gemeinde haben die Frye Schwyzer bis am 23. Mai 2025 letztmals Gelegenheit, auf die Stellungnahme per Triplik zu antworten. Ohne Eingabe werde Verzicht angenommen. Die Frye Schwyzer haben sich entschieden, auf jeden Fall zu antworten, um sich so gemäß ihren Aussagen weiter für Frieden, Neutralität und gegen Krieg einsetzen.

Die Frye Schwyzer seien positiv überrascht von der neusten Stellungnahme von Rheinmetall. In der ersten Stellungnahme habe Rheinmetall noch mit massiver Einschüchterungstaktik versucht vorzugehen. Diese zweite Antwort sei nun zum einen sachlicher und gehe zudem auch auf einzelne Forderungen ein.

In drei Punkten stimmten die in der Stellungnahme formulierten Ansichten von Rheinmetall und jene von Frye Schwyzer sogar recht gut überein. Frye Schwyzer halten diese in der aktuellen Medienmitteilung so fest:

1. Neutralität

Die Wahrung der Neutralität obliegt nicht der Baubehörde, sondern ist Aufgabe des Bundesrates und der Bundesversammlung und muss demzufolge auch von dieser Behörde überprüft werden.

2. Legalitätsprinzip

Für verwaltungsrechtliches Handeln gilt das Legalitätsprinzip und die Behörden sind an alle Erlasse des Bundes, der Kantone und der Gemeinde gebunden. Dies deckt sich exakt mit den Forderungen von Frye Schwyzer.

3. Sicherheit der Bevölkerung

Frye Schwyzer sind mit Rheinmetall einig, dass es nicht Aufgabe der Baubehörde ist, zu überprüfen, ob die Sicherheit der Bevölkerung durch die Produktion von Kriegsmaterial gefährdet ist. Frye Schwyzer fordert daher, dass die zuständige Behörde dies überprüft. Der Angriff auf Produktionsstätten von Kriegsgegnern ist, wie die Vergangenheit beweist, eine reale Gefahr. Eine derartige sicherheitspolitische Brisanz in der Schweizer Waffenproduktion hat es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr gegeben.

70 Jahre alter Regierungsratsbeschluss wird als Persilschein gewertet

Wie die IG in ihrer aktuellen Medienmitteilung festhält, beziehe sich die Bauherrschaft in ihrer Duplik auf die Antwort auf die Interpellation 8/24 (RRB Nr. 430/2024) und suggeriere damit, dass der Regierungsratsbeschluss von 1954 der Firma Rheinmetall praktisch ein Persilschein für ihre Tätigkeiten im Ochsenboden sei.

Die IG Frye Schwyzer wie auch einreichende Kantonsräte kritisierten, dass der Regierungsrat für diese Interpellationsantwort keine seriöse Überprüfung durchführte. In der Regierungsratsantwort stehe sogar: Es wurde keine nachträglich vereinbarte Grundlagenverordnung erstellt. Die Grundlage für die Schiesspublikation ist RRB Nr. 3026/1954.

Die IG Frye Schwyzer fordert aufgrund dieser Tatsache eine seriöse Überprüfung des 70 Jahre alten Beschlusses. Wo sonst wäre eine derart weitreichende Behördenbewilligung so lange gültig?

Forderungen der IG Frye Schwyzer blieben daher auch unverändert – so halten sie in der Pressemeldung dann zuletzt auch fest:

  1. Übergeordnetes Gesetz muss von den zuständigen Behörden beachtet und überprüft werden, insbesondere die Schweizer Neutralität und das Kriegsmaterialgesetz.

  2. Die zuständige Behörde soll ebenfalls überprüfen, ob die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer Bevölkerung gefährdet wird.

  3. Seriöse Überprüfung, ob die 70 Jahre alte und für die Schweizer Firma Oerlikon Bührle ausgestellte Betriebsbewilligung noch volle Gültigkeit hat.

Krieg ist kein Schicksal, hat wurde bereits auch im oben im Artikel erwähnten HOCH2-Interview mit Josef Ender festgehalten, Krieg ist eine Entscheidung. Es ist Zeit, eine andere zu treffen.

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