Der Wahrheit verpflichtet
11. September 2023 - Fabian Ramseyer

Führt das Klimagesetz zu immer weniger Hausbesitzern?

Fabian Ramseyer
Stürme und andere Umweltereignisse werden heutzutage sofort dem menschengemachten Klimawandel angehängt. Gleichzeitig schreiten die Maßnahmen zu den Klimazielen voran. Wo wird dies enden?
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News vom 11. September 2023

Auf die Ostküste der USA bewegt sich ein riesiger Hurricane mit dem Namen «Lee» zu. Bis jetzt ist noch nicht klar, wie viel dieser von seiner Energie verlieren wird und ob er das Festland mit voller Kraft treffen wird. Klar ist, dass dieser bereits zu den 40 stärksten Hurricanes zählt, die schon weit außen auf dem Ozean die höchste Stufe 5 der Sturmskala erreichte. Zudem könnte es sein, dass er sich mit einem zweiten tropischen Sturm vereinen könnte. Es verwundert also nicht, dass wie bei den meisten extremen Wetterereignissen der Klimawandel in aller Munde ist. So schreibt Scientific American:

 «Wood und andere Wissenschaftler gehen davon aus, dass sich weitere Hurrikane rasch verstärken werden, da der Klimawandel die Ozeane erwärmt und mehr Treibstoff für die Konvektion liefert, die alle tropischen Wirbelstürme (die allgemeine Bezeichnung für tropische Stürme, Hurrikane und Taifune) antreibt. Ein aussagekräftigerer Vorbote ist einfach die Anzahl der schnellen Intensivierungsperioden, die wir in den letzten Jahren beobachtet haben, insbesondere an Orten wie dem Golf von Mexiko, sagt Wood.»

Das Erstaunliche an der Klima-Agenda ist die einfache und automatische Zuordnung eines jeden Ereignisses auf den angeblich menschengemachten Klimawandel, ohne dabei jemals überdas umfangreiche Geoengineering zu sprechen. All diese Vorkommnisse werden verwendet, um in den Menschen die Angst und Scham bezüglich Klimawandel wach zu halten. Denn die Klima-Agenda ist ein Machtinstrument sondergleichen. Wir berichteten bereits in der Sendung vom 8. September über die steigenden Strompreise und die Netto-Null-Strategie. Um diesen Beitrag zu vertiefen, schauen wir nun noch etwas genauer hin. Die Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes führt also von einem daumengepeilten Ziel zum verpflichtenden Rechtstext, so steht darin in Artikel 3, Absatz 1:

« Der Bund sorgt dafür, dass die Wirkung der in der Schweiz anfallenden von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 Null beträgt (Netto-Null-Ziel), indem:

  1. die Treibhausgasemissionen so weit möglich vermindert werden; und

  2. die Wirkung der verbleibenden Treibhausgasemissionen durch die Anwendung von Negativemissionstechnologien in der Schweiz und im Ausland ausgeglichen wird.»

Weiter steht in in Artikel 3, Absatz 4:

«Die Verminderungsziele müssen technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sein. Soweit möglich müssen sie durch Emissionsverminderungen in der Schweiz erreicht werden.»

Während wir am Freitag nur knapp über die Möglichkeiten der Vorschriften der Baumaßnahmen sprachen, wollen wir heute konkreter werden. Im Strategie-Papier «Gebäudepolitik 2050+» von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) vom August 2022 wird man fündig. Darin wird beschrieben, wie über die Änderung der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» diese besagten Ziele zu erreichen seien. Das MuKEn wird schon heute dafür verwendet, Renovationen und Neubauten gemäß den darin gesetzten Vorschriften schweizweit mit Raum für kantonalen Interpretationsraum umzusetzen. Bereits in der Fassung von 2018 wurden viele Klimaziele integriert.

Diese Mustervorschriften sollen nun nach und nach verschärft werden, um das ambitionierte und gesetzgewordene Ziel zu erreichen. Die Subventionen werden durch den Steuerzahler berappt, während diese natürlich nicht kostendeckend sind. Dementsprechend werden bei den anzunehmenden steigenden Lebenskosten und Steuern immer weniger Hausbesitzer fähig sein, die Anforderungen zu erfüllen. Wer den Anforderungen nicht nachkommt oder diese umgeht, kann mit einer Geldstrafe bis zu CHF 40’000 gebüßt werden. Wer keine eigene Energieerzeugung sicherstellt, muss dafür Abgaben leisten. Niemand spricht darüber, was geschehen würde, wenn man den Anordnungen finanziell nicht nachkommen kann. Steht dann eine allfällige Enteignung als eine Option zur Verfügung? Also ganz im Einklang mit dem menschenrechteverachtenden WEF-Slogan: «Sie werden nichts besitzen und glücklich sein»?

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