In der Schweiz herrscht noch immer die Wehrpflicht. Wer männlich und gesund ist, wird mit 18 Jahren zum Orientierungstag aufgeboten und mit 19 rekrutiert.
Wer nicht in die Rekrutenschule will, muss zwingende Gründe haben. Denn die Militärdienstpflicht gilt für alle; aber nur für Männer. Für Frauen ist sie freiwillig. Die Pflicht zum Kriegsdienst steht a priori im Widerspruch zum Schweizerischen Gleichstellungsgesetz zwischen Mann und Frau, doch beim Militär macht man eine Ausnahme. Ein 23-jähriger Zürcher hatte gar keine Lust darauf, seine wertvolle Zeit bei der Armee zu verbringen. Deshalb ließ er sich kurzerhand zur Frau erklären. Denn ab dem 1. Januar des letzten Jahres gilt in der Schweiz die freie Geschlechterwahl; wenigstens auf dem Papier. Auf der Webseite des Bundesrates heißt es dazu:
«Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern.»
Wer jetzt glaubt, die Neu-Frau habe sich im Vorfeld langwierigen Untersuchungen, Befragungen oder einer psychologischen Begutachtung unterziehen müssen, täuscht sich gewaltig. Selbst lästige Wartezeiten bei der Behörde seien dem jungen Mann erspart geblieben. Der findige Zürcher, der anonym bleiben will und von den Medien Max genannt wird, sagte der Sonntagszeitung:
«Ich bin in der Mittagspause mit dem Rad aufs Standesamt gefahren, und in zwei Minuten war die Sache erledigt.»
Dabei bekennt Max ganz offenkundig, dass er sich nach wie vor als Mann fühle und auch so lebe. Die formelle Geschlechtsumwandlung sei schlicht der bequemste und günstigste Weg gewesen, der Militärpflicht zu entgehen. Max sei erstaunt gewesen, wie einfach man sich beim Personenstandsregister als Frau erklären kann. Gerade einmal 75 Franken habe der amtliche Gender-Wechsel gekostet. Sogar seinen männlichen Vornamen habe er behalten dürfen. Nun kann sich der schlaue Max tausende von Franken für den Militärdienstersatz sparen.
Eine bedenkliche Entwicklung, die – wenn sie Schule macht – auch völlig falsche statistische Rückschlüsse darüber entstehen lässt, wie viele tatsächliche Transgender in der Schweiz leben.
In Deutschland ist ein derart einfacher Geschlechterwechsel noch nicht möglich, aber ebenfalls geplant. Spätestens Anfang 2024 soll es soweit sein. Die aktuelle Fassung des Selbstbestimmungsgesetzes sieht vor, dass ein Geschlechtseintrag erst nach drei Monaten Gültigkeit bekommt. Der sogenannte «Queer-Beauftragte» der Bundesregierung, Sven Lehmann von den Grünen, kann sich damit nicht anfreunden und zieht einen merkwürdigen Vergleich:
«Wenn zwei Menschen heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig.»
Eine Eheschließung ist und bleibt hingegen etwas völlig anderes, als eine schlichte Änderung des formellen Geschlechts. Doch Lehmann fragte sich wahrscheinlich: Warum drei Monate warten, wenn das in der Schweiz nur zwei Minuten dauert?