Der Wahrheit verpflichtet
03. April 2023 - Fabian Ramseyer

Hassrede trumpft die freie Meinungsäußerung

Fabian Ramseyer
Die UNESCO arbeitet mit Hochdruck an der Regulierung des Internets. Sie nennen es unter anderem «Internet for trust», Internet für Vertrauen. Dabei soll das Internet, für unser vermeintliches Wohl, immer mehr zensiert und reguliert werden.
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News vom 3. April 2023

Die UNESCO arbeitet mit Hochdruck an der Regulierung des Internets. Sie nennen es unter anderem «Internet for trust», Internet für Vertrauen. Dabei soll das Internet, für unser vermeintliches Wohl, immer mehr zensiert und reguliert werden. Am 24. März wurde von der UNESCO eine neue Richtlinie bezüglich Hate-Speech, also Hassrede, veröffentlicht. Darin wird auf 71 Seiten erklärt, wie man in der Bildung über die Legislative Hassrede bekämpft und trotzdem das Recht auf freie Meinungsäußerung beibehält.

Die Richtlinie steht in einer Reihe von ähnlichen Vorstößen. So wurde seit 2020 intensiv an der Bekämpfung der «miss-, dis- und malinformation» gearbeitet, zu deutsch Miss-, Dis- und Fehlinformationen. Auffallend dabei ist das Vorgehen. Es wird immer wieder betont, wie wichtig die freie Meinungsäußerung sei. Gleichzeitig wird aber versichert, dass eine «geregelte» Einschränkung derselben unumgänglich sei.
So auch im neuesten Dokument, darin wird folgendes geschrieben:

«Hassrede entgegenzuwirken bedeutet nicht, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Im Gegenteil, es sollte bedeuten, danach zu streben, die Meinungsfreiheit als universelles Menschenrecht zu fördern und zu schützen und sicherzustellen, dass Maßnahmen zum Schutz von Einzelpersonen und Gruppen vor Angriffen den Zugang zu diesem Recht nicht einschränken.»

Quelle: Unesco, Leitfaden für politische Entscheidungsträger, 24.03.2023

Bei der tieferen Auseinandersetzung wird einem bewußt, dass diesen zwei Ansprüchen nur sehr schwer genüge getan werden kann. Laut des «International Covenant on Civil and Political Rights», also des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, kann das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 19 eingeschränkt werden, wenn es sich dabei um eine «Befürwortung von Hass, der eine Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt» handelt (Artikel 20). Diese Beschränkungen können nur solche sein, die gesetzlich vorgesehen und notwendig seien:

(a) [für] die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer; und
(b) [für] den Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit oder Moral. (Quelle: International Covenant on Civil and Political Rights)

Zudem sollen diese Einschränkungen nur so weit und lange wie nötig gehen und durch das bestehende Recht abgedeckt sein.

Wie man sieht, gibt es schon weitreichend die Möglichkeit, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Zuletzt war dies während der ausgerufenen Pandemie gut zu sehen. Der fortlaufende Fokus auf Hassrede lässt eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Einschränkung erahnen. Kaum jemand bezweifelt, dass der indirekte oder direkte Aufruf zu Gewalt unterbunden werden muss. Trotzdem sollte man vorsichtig sein, was unter dem Deckmantel von Hassrede in Zukunft unterbunden wird. Denn wie immer ist die Frage, wer genau darüber urteilt und entscheidet, was nun alles als Hassrede gelten soll. Darauf gibt zu einem Teil das Dokument selbst eine Antwort:

«(…) der Begriff ‚Hassrede‘ bezieht sich auf jede Art von mündlicher oder schriftlicher Kommunikation oder Verhalten, das eine Person oder Gruppe angreift oder abwertende oder diskriminierende Sprache auf der Grundlage dessen verwendet, wer sie sind (…).»

Quelle: Unesco, Leitfaden für politische Entscheidungsträger, 24.03.2023

Dies heißt potenziell alles, was die Identität angeht. In einer Zeit, wo man nicht mehr nur Meinungen hat, sondern sich persönlich mit diesen Meinungen identifiziert, kann man davon ausgehen, dass ein offener Dialog und der Austausch von Meinungen immer schwieriger werden.
Auch in der Richtlinie selbst wird bereits eine inhaltliche Umkehrung angewandt, wobei die Unterdrückung von Meinungsfreiheit — falls als Hassrede definiert — eigentlich die Meinungsfreiheit erst sicherstellt:

«Hassrede schränkt tatsächlich die Meinungsfreiheit der Betroffenen ein, wenn sie sich nicht sicher fühlen, sich in Umgebungen frei zu äußern, (…). Die Auseinandersetzung mit Hass Rede ist daher an sich schon ein Akt zur Unterstützung der Meinungsfreiheit.»

Quelle: Unesco, Leitfaden für politische Entscheidungsträger, 24.03.2023

Dementsprechend ist es umso wichtiger, den teils schwierigen Meinungsaustausch weiterhin aufrecht zu erhalten und gut zu beobachten, wie sich die Prävention von Hassrede im Bildungssektor entwickelt.

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