Der Wahrheit verpflichtet
21. März 2023 - Stephan Seiler 1

Swissmedic bewilligt Gen-Substanzen

Stephan Seiler
Die Swissmedic bewilligte das Gen-Präparat von Moderna vor kurzem dauerhaft. Gemäss Rechtsanwalt Philipp Kruse geschah dies ausserhalb des Gesetzes.

Seit der befristeten Zulassung von Genpräparaten gegen Covid-19 steht die Schweizerische Arzneimittelbehörde Swissmedic in der Kritik. Die Behörde hat sich bei der Zulassung der in Rekordzeit entwickelten und völlig neuen Gen-Technologie gegen Covid-19 ausschließlich auf die Daten der Hersteller verlassen. Lukas Jaggi, Mediensprecher von Swissmedic, gestand gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF im November 2020 ein, man wolle die Nebenwirkungen erst nach der Zulassung an der Bevölkerung beobachten. Kontroll- und Langzeitstudien hat es nie gegeben. Wegen solchen und anderen Fahrlässigkeiten reichten die Rechtsanwälte Philipp Kruse, Markus Zollinger und der ehemalige leitende Staatsanwalt Jürg Vollenweider, eine 300 Seiten umfassende Strafanzeige gegen die Führungsriege der Swissmedic und gegen impfende Ärzte ein, die sie an der Medienkonferenz vom 14. November vorgestellt hatten.

Mit nicht weniger als 1200 Beweisen werfen sie den Verantwortlichen vor, ihre Sorgfaltspflichten grob verletzt- und irreführende Informationen verbreitet zu haben. Die Swissmedic habe nie über die tatsächlichen Risiken und Gefahren der Gen-Substanzen orientiert, sondern diese vielmehr verharmlost. Wie schwerwiegend diese Risiken in Wahrheit sind, zeigt die Übersterblichkeit und die hohe Zahl von Totgeburten nach Beginn der Impfkampagnen. Entgegen von zahlreichen Hinweisen und Warnungen, haben Schweizer Behörden bisher nichts unternommen. Schlimmer noch: Am 8. März hat Swissmedic den bivalenten Omicron-Booster «Spikevax» vom US-Hersteller Moderna nun dauerhaft bewilligt, nachdem die befristete Zulassung am 12. Januar abgelaufen war. Gemäß Rechtsanwalt Philipp Kruse geschah dies außerhalb des Gesetzes. In seiner Medienmitteilung vom 9. März schreibt er:

«Mit der kommunizierten «unbefristeten Zulassung» wählt Swissmedic nun eine Zulassungsform, welche das Schweizerische Heilmittelrecht gar nicht kennt. Gleichzeit sind die Voraussetzungen für alternative Zulassungsformen, insbesondere für die ordentliche Marktzulassung, nicht erfüllt.»

Am 14. März ergänzte die Swissmedic auf ihrer Webseite, dass sie das Gen-Präparat tatsächlich im ordentlichen Verfahren zugelassen hat. Gemäss Kruse ist dies von vornherein als widerrechtlich einzustufen. Er schreibt:

«Die erforderlichen umfangreichen Zulassungsunterlagen, insbesondere Langzeitstudien, konnten innerhalb dieser kurzen Zeit (seit Eingang des Zulassungsgesuches am 18. Nov. 2022) unmöglich vorgelegt werden.»

Außerdem bestehe für jegliche Art von Notzulassungen, mangels einer lebensbedrohenden oder invalisierenden Krankheit, schon längst keine rechtliche Grundlage mehr. Über das wahre Ausmaß der Risiken dieser neuartigen Gen-Präparate lässt Swissmedic die Bevölkerung weiterhin im Dunkeln. So heißt es in der Pressemitteilung:

«Das Sicherheitsprofil des angepassten Impfstoffs ist mit dem der ursprünglichen mRNA-Impfstoffe vergleichbar.»

Dies ist keinesfalls beruhigend, sondern höchst besorgniserregend, da die ursprünglichen Gen-Substanzen zu einer noch nie dagewesenen Zahl an schweren Nebenwirkungsmeldungen geführt haben. Lauf offiziellen Zahlen der US-Datenbank über Nebenwirkungen VEARS, verursachen die Gen-Substanzen 58 Mal mehr Todesfälle und 31 Mal mehr Spitaleinweisungen als herkömmliche Grippe-Impfstoffe. Allein diese Tatsache würde genügen, alle Zulassungen von Gen-Präparaten umgehend zu sistieren. Doch weit gefehlt: Erst auf Anfrage von Pascal Najadi, dem Autor der Strafanzeige gegen Bundesrat Alain Berset, gab die Swissmedic zu, auch die befristete Zulassung für das Gen-Präparat «Comirnaty» von Biontech/Pfizer stillschweigend verlängert zu haben. Gegenüber der Öffentlichkeit hat Swissmedic nie darüber informiert. Die befristete Zulassung für «Comirnaty» hätte am 18. Dezember 2022 ablaufen müssen. Stattdessen wird sie ohne belastbare Wirksamkeits- oder Sicherheitsnachweise um weitere neun Monate verlängert.

Und noch immer behauptet die Swissmedic entgegen jeder Evidenz, die Impfstoffe seien nachweislich sicher, wirksam und von hoher Qualität. Hinweise auf bleibende negative Folgen für die Gesundheit gebe es keine: Falschinformationen von einer Zulassungsbehörde, welche die Bevölkerung eigentlich vor Täuschung und Betrug schützen müsste.

 

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1 Kommentar zu “Swissmedic bewilligt Gen-Substanzen”

  • RolandLuethi sagt:

    Es gilt hier besonders zu erwähnen das diese Substanzen gemäß Artikel 119 der Bundesverfassung gar nicht zulässig wären. Wäre da nicht das Wörtchen Missbrauch in dem Artikel. Doch da kommt der Artikel 8 ZGB zum Zug, es wäre somit die Aufgabe von Swissmedic nachzuweisen das diese Zulassung nicht missbräuchlich ist. Diesem Nachweis steht nun der Artikel 118b der Bundesverfassung im Wege. Es steht nun eine Straftat gemäß Artikel 230bis StGB im Raum.

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