Der Wahrheit verpflichtet
07. Juli 2023 - Stephan Seiler

Überwachungswütige Behörden

Stephan Seiler
Nach den Straßenschlachten verabschiedete die Regierung in Frankreich ein Gesetz, mit dem die Polizei zukünftig Mobiltelefone fernsteuern kann. Und in der Schweiz sammelt der Kontroll-Staat jetzt schon heimlich Personendaten für das elektronische Patientendossier.
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News vom 7. Juli 2023

Nach äußerst gewalttätigen Ausschreitungen in Frankreich verabschiedete die Regierung just im gleichen Moment ein Gesetz zum Abhören von privaten Smartphones. Wie wir in unserer News-Sendung vom 3. Juli 2023 berichteten, kam es in mehreren französischen Orten zu gewalttätigen Straßenschlachten zwischen der Polizei und jugendlichen Unruhestiftern. Wir vermuteten in diesem Beitrag, dass das Chaos nun vom Staat dazu genutzt werden könnte, die Polizei aufzurüsten und ihre Kompetenzen auszuweiten. Genau dies ist nun geschehen. CAM1 Wie verschiedene Medien berichteten, genehmigte die französische Nationalversammlung ein Abhör-Gesetz, mit dem die Polizei nach gerichtlicher Genehmigung Mobiltelefone von Besitzern ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung fernsteuern kann. Damit kann die Polizei in Zukunft nicht nur die Position des Handys abrufen, sondern auch Kamera und Mikrofon heimlich zum Abhorchen einschalten. Die Regierung versichert, dass die Fernaktivierung nur bei Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Straftat möglich sei, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren belegt ist. Doch dieses neue Spionage-Instrument könnte von überwachungswütigen Behörden leicht missbraucht werden. Das sehen auch französische Datenschützer so, die sich schon im Vorfeld kritisch gegen das Gesetz geäußert hatten. Zum Beispiel die Gruppe «La Quadrature du Net», die sich für Bürgerrechte im Internet einsetzt. Sie schrieb dazu:

«Wenn dieser Gesetzestext endgültig angenommen wird, würde es die Möglichkeiten des Eindringens in die Privatsphäre durch die Polizei auf gefährliche Art erhöhen. Alle unsere IT-Geräte könnten in potenzielle Spione verwandelt werden.»

Die Pariser Anwaltskammer kritisiert das Gesetz ebenfalls scharf:

«Mit dem Gesetz ist auch das Abhören von Gesprächen zwischen Anwälten und ihren Mandanten in der Anwaltskanzlei möglich. Dies ist ein Verstoß gegen das Berufsgeheimnis und die Verteidigungsrechte.»

Und auch in der Schweiz will sich der Überwachungsstaat weiter ausbreiten: Im Zusammenhang mit elektronischen Kontrollmaßnahmen ist daher auch die «Unique Person Identification», kurz UPI, zu nennen. Fall sie den Begriff noch nie gehört haben, liegt es daran, dass weder Behörden noch Medien bisher wirklich darüber informiert haben. Mit dieser UPI werden alle «amtlichen» Daten über eine Person mittels der AHV-Nummer, also der Nummer der Alters- und Hinterbliebenenversicherung, elektronisch gespeichert. Und dies nicht nur von Sozialversicherungsbehörden, sondern auch von Organisationen, die als «systematische Benutzer von AHV-Nummern» anerkannt werden.

 

Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS der Schweizerischen Bundesverwaltung nennt die UPI «administrative Identität». Die ZAS scheint damit bereits sehr weit zu sein. Die Öffentlichkeit wurde bisher allerdings nie darüber informiert. Besonders brisant: Laut der Webseite der ZAS dient die UPI unter anderem zur besseren Identifikation für das elektronische Patientendossier EPD, über das wir bereits in unserer News-Sendung vom 30. Juni berichtet hatten.
Die Ausgleichsstelle schreibt auf ihrer Webseite in kompliziertem Amtsdeutsch:

«UPI ist die Abkürzung für «Unique Person Identification». Es handelt sich um die Funktionalität für die administrative Identifikation der natürlichen Personen, sowie die Verwaltung des Identifikators AHV-Nummer im zentralen Versichertenregister der Sozialversicherungen des Bundes und der Kommunikation der AHV-Nummer ausserhalb des AHV-Bereichs.»

Typisches, verschleierndes Beamtendeutsch. Im Klartext heißt das: damit können Organisationen aller Art, wie zum Beispiel Krankenkassen und Forschungseinrichtungen, über diese Schnittstelle sensible Gesundheitsdaten ihrer Bürger bequem austauschen und abrufen. Die Beschreibung «Kommunikation der AHV-Nummer außerhalb des AHV-Bereichs» lässt besonders aufhorchen. Das nebulöse Projekt aus dem Departement von Alain Berset, der in Zukunft vermutlich für die WHO arbeiten wird, ist nicht erst geplant, sondern bereits seit mindestens Februar 2022 in Betrieb. Laut der Webseite des ZAS existiert sogar bereits eine Webanwendung namens «UPI-Viewer» sowie eine direkte Schnittstelle für Organisationen, die als «systematische Benutzer von AHV-Nummern» anerkannt sind. Auf der Webseite des ZAS heisst es dazu weiter:

«Die Abfrage kann anhand einer AHV-Nummer oder üblicher Identifikationsmerkmale erfolgen. Bei einem Treffer werden die neusten amtlichen Angaben in der UPI-Datenbank zur angegebenen Person einschliesslich ihrer AHV-Nummer angezeigt.»

Die UPI war am Mittwoch dieser Woche auch Thema im EU-Parlament. Der rumänische EU-Parlamentarier Cristian Terhes, der bereits die Covid-Politik kritisiert hatte, findet am UPI-System ebenfalls keinen Gefallen. Zusammen mit seinem holländischen Kollegen Robert Ross sei es ihm bei der 9-stündigen Verhandlung schließlich gelungen, das Vorhaben vorerst zu stoppen. Auch der digitale Euro und das digitale Portemonnaie würden in Brüssel mit Hochdruck vorangetrieben. Für Terhes ein System, mit dem Menschen missbraucht, belästigt und beraubt werden sollen, ohne dass sich jemand dafür verantworten muss.
Vater Staat will mit diesem heimlichen Projekt also noch mehr Daten über seine Bürger sammeln. Sozialversicherungen und Krankenkassen könnten Menschen damit in Zukunft sanktionieren, wenn diese mit gesundheitlichen Maßnahmen, die von der WHO diktiert werden, nicht einverstanden sind.

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