Mit Stand von 2020 existieren in der Schweiz rund 40 Großanlagen für Windenergie mit einer Gesamtleistung von 140 Gigawattstunden. Das sind nur etwa 0,2 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Der größte Windpark befindet sich auf dem Mont Crosin im Berner Jura bei St. Imier: hier stehen 16 Windturbinen mit einer Gesamtleistung von rund 37 Megawattstunden. Weitere Großanlagen stehen im Rhonetal, bei Entlebuch im Kanton Luzern und auf dem Gütsch oberhalb Andermatt.
Laut Berechnungen der ETH Zürich bräuchte es rund 760 Windturbinen, um wenigstens 4,3 Terawattstunden zu erzeugen – was gerade einmal 5 Prozent des Schweizer Strombedarfs decken würde. Für die Rotoren der Windräder muss nicht nur tonnenweise Balsaholz aus Tropenwäldern abgebaut werden, sondern auch der heimische Wald ist bedroht. Laut einer Studie im Auftrag des Schweizerischen Nationalfonds, müsste mehr Wald für die Windenergie gerodet werden, als bisher angenommen.
Jedes Jahr werden in der Schweiz etwa 185 Hektare Wald gerodet, was einer Fläche von rund 260 Fußballfeldern entspricht. Dies aber nicht etwa zum Bauen oder Heizen, sondern weil Platz für Straßen, Mobilfunkantennen und andere Infrastruktur gemacht wird. Für die nahe Zukunft erwartet der Studienleiter und Agrarökonom David Troxler eine Verschärfung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien werde auch auf Kosten der Bäume gehen, vor allem in den Alpen und im Mittelland. Die benötigte Fläche sei aufgrund der Vielfalt der Projekte schwierig zu beziffern.
Das Roden von Waldflächen ist bewilligungspflichtig und das Gesetz verlangt, dass die gefällten Bäume andernorts wieder aufgeforstet werden. Wie das gelingen soll, ist fraglich. Das wollten wir vom Bundesamt für Energie wissen; auch, wie viele Windanlagen derzeit geplant sind und wie hoch der Subventionsfond für Windkraftanlagen ist. Doch auf eine Antwort warten wir noch immer. Es scheint, als habe man dafür gar kein nationales Planungskonzept.
Für den Neubau von Windrädern vergütet der Bund, also der Steuerzahler, nicht weniger als 60 Prozent der anrechenbaren Kosten. Zudem vereinfachte der Bundesrat im Februar 2022 das Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen im Raumplanungsgesetz. Damit wird den Kantonen die Kompetenz für Konzessionen und gar für Enteignungen erteilt. Auch der Rechtsschutz bei Einsprachen soll nach dem Willen des Parlaments eingeschränkt werden. Laut der Pressemitteilung des Bundesrates sollen beim Bau von Windenergieanlagen keine Abstriche beim Natur- und Umweltschutz gemacht werden. Doch die Wirklichkeit sieht wohl anders aus. Dazu verweisen wir gerne auf den Gastkommentar «Warum die Grünen für Windräder sind» von Nicolas Lindt in unserer Rubrik Menschen.
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Danke für den aufschlussreichen Beitrag zur Windkraft.
Es gibt da jedoch einen kleinen Fehler:
...40 Großanlagen für Windenergie mit einer Gesamtleistung von 140 Gigawattstunden
Die korrekte Einheit für Leistung ist kW, Kilowatt, Gigawatt etc.
Gigawattstunden, GWh oder auch kWh ist die Einheit der Energie. Also Leistung mit der Zeit multipliziert.
Um es mit einem Beispiel zu zeigen: wenn ein Windrad mit einer Leistung von 1 GW eine Stunde lang dreht/produziert, dann ist die Energie 1GWh.