
– Ein Kommentar von Paul Siegenthal, lic. oec. HSG
Ja, ich weiß. Vincenz – der gefallene Topbanker, der sich schamlos bereicherte, während er eine Bordelltour nach der anderen unternahm. Doch zum Glück gibt es da noch hochkompetente, gottbegnadete Staatsanwälte, die «Denen-da-oben» das Handwerk legen. Der BLICK bereitete genüsslich Bordellgeschichten aus, während der Tages-Anzeiger die Staatsanwälte – wahrscheinlich dem linken Milieu nahe – zu Star-Juristen verklärte, die nebenher auch noch singen können.
Die Medien berichteten das, was ihnen ins Narrativ passt, aber nicht, was im Prozess abläuft. Also zu den Fakten: Die Bordellbesuche spielen weder im laufenden Prozess vor dem Obergericht eine Rolle, noch haben sie eine Rolle in der Instanz davor gespielt. Ganz anders für den BLICK, bzw. für seine Leser. Liest man dieses Medium, bekommt man den Eindruck, es würde im Gerichtssaal über kaum etwas anderes gesprochen als über das Sex-Leben von Pierin Vincenz. Er muss wirklich ein Gott im horizontalen Gewerbe gewesen sein, der es so richtig krachen ließ.
Ja, 200'000 Schweizer Franken sind kein Pappenstiel. Aber wenn man das über mehrere Jahre verteilt, ist das das durchschnittliche Budget eines Spielsüchtigen, eines regelmäßigen Bordellgängers oder einer auf ihr Äußeres fixierten Dame. Zudem waren die Freudenhäuser Kunden von Vincenz, womit wohl auch der Abzug als Spesen gerechtfertigt ist. Das Gericht könnte sehr wohl befinden, die Spesen seien zu hoch gewesen – es müsste dann aber auch die Frage beantworten, welche Dienstleistung in welchem Zeitraum angemessen gewesen wäre. Diese Erwägungen würden bestimmt in die Rechtsgeschichte eingehen. Der BLICK bedient hier wohl vor allem die Möchtegern-Phantasien seiner im Leben etwas zu kurz gekommenen Leserschaft.
Dann zum eigentlichen Gegenstand des Prozesses. Es ist von Betrug und Insidergeschäften die Rede. Ja, Insidergeschäfte sind verboten, doch an der Tagesordnung. Man sieht sie tagtäglich bei den Kursverläufen, wo Aktien schon Tage vor Ankündigungen zu steigen – oder zu fallen – beginnen. Bestraft werden dann aber nur die, die nicht wissen, wie man solche Geschäfte kaschiert. Wir erinnern uns an den ehemaligen Nationalbankchef Hildebrand, der keine Insidergeschäfte machte – Nein! – es war seine Frau. Die Einzigen, die sich darüber aufregen, sind jene, die nicht zu den Insidern gehören. Der pure Neid.
Doch dann zum eigentlichen Kern des Verfahrens. Vincenz soll seine eigene Bank betrogen haben, wo keiner etwas gewusst haben will. Keine andere Branche hat ein engmaschigeres Controlling als die Banken. Selbst wenn man eine falsche politische Meinung hat, darf man dort kein Konto eröffnen. Doch in der Raiffeisenkasse schien das Controlling mit Blinden besetzt gewesen zu sein, die leseunkundig und zeitweise auch noch taubstumm waren. Ein Blick in das Handelsregister hätte wohl genügt, um zu wissen, was man da so kauft. Und nun gibt sich genau diese Bank als Betrugsopfer von Vincenz aus. Allein das erklärt schon, warum der Opferanwalt mit hochrotem Kopf den Gerichtssaal betrat. Er kam mir vor wie ein Bordellbesucher, der die bezahlte Gegenleistung vor Gericht einfordert.
Die wahre Überraschung ist der Prozess an sich. Warum kam alles überhaupt vor Gericht? Cui bono? Zwei Akteure haben ein Interesse an dieser Posse: die Staatsanwaltschaft und die Medien. Die beiden Staatsanwälte haben ihren Job, wahrscheinlich nicht ganz unabsichtlich, schlampig und zum Teil auch arglistig gemacht. So wurden Strafanzeigen eingereicht, nachdem die Frist bereits abgelaufen war. Beschuldigte wurden in die Falle gelockt oder nicht richtig über ihre Rechte aufgeklärt. Auf die Anfragen der Gegenparteien und des Gerichtes reagierten die Ankläger erst gar nicht. Sie wollten unbedingt auf die große Bühne.
Dann war da die erste Instanz, das Bezirksgericht Zürich. Dieses fällte ein Urteil, von dem es wusste, dass es gar keinen Bestand haben und von der nächsten Instanz kassiert werden würde. Begeht man einen Betrug – vorausgesetzt, es war tatsächlich einer–, beträgt die absolute Verjährungsfrist 15 Jahre. Als Beginn der Frist wurde das Ende der Existenz der gekauften Firma angesetzt. Das ist natürlich Humbug. Ein Betrug ist ein einmaliger Akt, der dann stattfindet, wenn man ihn begeht. Etikettiert die Migros ihre Pouletschnitzel falsch, dann kann man sie nicht auch noch Jahrzehnte danach dafür verantwortlich machen, allein mit der Begründung, sie sei immer noch im Handelsregister eingetragen. So gesehen, und das entspricht der Praxis des Bundesgerichts, sind alle Taten bereits verjährt.
Es ist davon auszugehen, dass das Obergericht nicht die gleiche Farce veranstaltet, wie der Bezirksrichter. Dem schien es wohl eher darum zu gehen, das Mediennarrativ und die Karriere der Staatsanwälte befördern zu wollen. Er war sich bewusst, dass sein Urteil keinen Bestand haben wird. Das war ihm wahrscheinlich auch egal, er stand kurz vor der Pensionierung. Das Obergericht wird sich diese Blöße nicht geben und sich an die ordentliche Praxis des Bundesgerichts halten. Die Verfahren werden – das ist meine Prognose – eingestellt.
Es scheint auch, dass die Medien den Braten gerochen haben. Ihre Berichterstattung ist plötzlich recht zahm geworden. Lediglich der Blick fährt mit seiner «Die-da-Oben»-Berichterstattung fort. Wären die Medien ehrlich,würden sie sich viel eher mit der Qualität der Bezirksgerichte beschäftigen, die sich offenbar immer öfters als Instanzen zeitgemäßer, medial opportuner Rechtsauslegung präsentieren.
Wie beurteilen Sie den Fall Pierin Vincenz: konsequente Strafverfolgung oder ein Verfahren, das längst auch von Medien und öffentlicher Erwartung geprägt wird?
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