Der Wahrheit verpflichtet
18. Oktober 2023 - Fabian Ramseyer

Was verbirgt sich hinter dem Mantelerlass zur Energie?

Fabian Ramseyer
Ende September wurden die Änderungen des Energiegesetzes angenommen. Für viele ein Deckmantel zur Erreichung der von Globalisten gepushten Netto-Null-Strategie. Doch es regt sich Widerstand.
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News vom 18. Oktober 2023

Am 29. September wurde die Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) von 2016 und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) im Parlament abschließend angenommen. Der Mantelerlass heißt «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» und wurde am 10. Oktober 2023 publiziert. Dieses Gesetz orientiert sich direkt an der Botschaft des Bundesrates von 2021, wo schnell klar wird, woher der Wind weht:

«Die Vorlage ist Teil der Umsetzung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2050, da sie den angestrebten längerfristigen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien unterstützt und die Energieeffizienz stärkt. Die vorgesehenen Massnahmen stärken eine kosteneffiziente Umsetzung der Ziele der Energiestrategie. Die angepassten Zielwerte sind auf das Ziel des Bundesrates ausgerichtet, wonach die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können (Netto-Null-Ziel). (...) Auf diese Weise unterstützt die Vorlage die Umsetzung der Klimastrategie 2050 und der Strategie Nachhaltige Entwicklung(6).» (Quelle: Fedlex BB|2021 1666)

Die Klimastrategie, also Netto-Null bis 2050, steckt hinter den stetigen Anpassungen unserer Gesetze rund um die Energie. Dabei wird der Gürtel immer enger geschnallt, die Macht zentraler gebündelt und Kontrollwerkzeuge werden geschaffen. Während das Energiegesetz noch das Ziel hatte, bis 2035 mindestens 11’400 GWh aus alternativen Energien zu beziehen, wird dieser Wert auf 35'000 GWh erhöht und gleich die Ziele bis 2050 angehängt. Bis dann sollen es nämlich 45'000 GWh sein. Was dies genau heißt, ist schwer absehbar. Sicher ist, es läuft über starke Planwirtschaft. So wird bereits in Art. 2.4 klar, dass die Reise in den Sternen der Bundesratsträumen steht, denn:

«Art. 2 Ziele für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

4Der Bundesrat legt gesamthaft und für einzelne Technologien alle fünf Jahre Zwischenziele fest, erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023. Er überwacht die Zielerreichung und ergreift rechtzeitig entsprechende Massnahmen.» (Quelle: Fedlex BBl 2023 2301)

Es wird auch festgelegt, was in den Wintermonaten maximal an Elektrizität aus dem Ausland bezogen werden darf, nämlich netto 5 TWh. Es ist nicht ersichtlich, wie man Schwankungen in Zukunft entgegentreten wird. So bezog die Schweiz 2021 zwar netto nur 1.8 TWh aber in 2022 7.8 TWh aus dem Ausland. Auch die Endverbraucherziele 2050 wurden hinzugefügt, die bis 2035 43 % Einsparung vorsieht gegenüber dem Jahr 2000 – eines der tieferen Verbrauchsjahre mit wenigen Heiztagen. Bis 2050 sollen es dann 53 % Einsparung sein.
Um diese ambitiösen Ziele zu ermöglichen, übernimmt der Bundesrat immer mehr Kompetenzen und setzt sich über die Interessen der Kantone und Gemeinden hinweg. Der Begriff «nationales Interesse» wurde schon 2016 beim Energiegesetz schwammig verwendet. Nun wurde er im Sinne des Bundesrates minimal geschärft. Dies, indem nun alle Anlagen «einer bestimmten Größe» im Rahmen der Nutzung und des Ausbaus alternativer Energien zum nationalen Interesse zählen. Die Definition der Größe und deren Bedeutung legt übrigens auch der Bundesrat fest.

Ganz nach dem Credo: «Um die Umwelt und die Natur vor der drohenden Klimakatastrophe zu schützen, müssen wir sie zerstören ...» wird der Naturschutz massiv aufgeweicht und die Verfahren, um solche Anlagen zu bauen, werden gekürzt und vereinfacht. Gleichzeitig soll stark am Stromnetz geschraubt werden und auch da wird es dem Endverbraucher mulmig, außer man hatte noch nie etwas gegen Kontrolle und Überwachung. Denn die intelligenten Messsysteme werden zur Pflicht und die Daten inklusive personenbezogene Daten der Verbraucher werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Um sich gegen dieses Gesetz zu wehren, wurde bereits durch «Bündnis Natur & Landschaft» ein Referendum gestartet. In unserem Beitrag verlinkt finden Sie den Zugang zum Unterschriftenbogen.

Wie das obengenannte Mantelabkommen werden viele der einschneidendsten Gesetze der letzten Jahre in der Schweiz über internationale Bestrebungen ins Leben gerufen. Dabei sei vor allem die Agenda 2021/2030 zu erwähnen, aber auch die WHO oder die EU. Unsere Souveränität wird zusehends erodiert und die Schweizer mehr und mehr in das internationale Kollektiv assimiliert. Dagegen stellt sich die neue «Souveränitäts-Initiative». Diese soll aktiv verhindern, dass die Schweiz völkerrechtliche Verpflichtungen eingeht, welche die Souveränität beschneiden und auf eine Änderung unserer verfassungsmäßigen Rechte abzielen. Die Initiative wurde gestern, dem 17. Oktober, in Bern durch das Initiativkomitee «Grundrechte-Ja» vorgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unterhalb dieser Sendung.

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